
VWGNijhof Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wünscht Ihnen sowohl geschäftlich als auch privat ein Ein frohes Jahr 2016. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch 2016 wieder gerne zur Verfügung! Es gibt genug Angelegenheiten die man früher oder später im neuen Jahr in Angriff nehmen sollte.
Ein frohes Jahr 2016
Aufgrund der 5 Milliarden Euro, die die Regierung im Jahr 2016 für Steuererleichterung verteilt, verbessert sich die Kaufkraft fast aller Niederländer. In dieser Hinsicht wird das Jahr 2016 für viele von Ihnen sicherlich ein glückliches Jahr sein, auch wenn wir uns alle bewusst sind, dass finanzielle Mittel lediglich ein Hilfsmittel auf dem Weg zum Glück sind.
Erste Abrechnung im Rahmen des WKR
In der letzten Lohnmeldung des Jahres 2015, die im Januar 2016 eingereicht werden muss, ist die Arbeitskostenregelung (WKR) für das Jahr 2015 abzurechnen. Für viele Abzugsverpflichtete ist dies das erste Mal. Wir haben diesen Zeitpunkt daher bereits zuvor als Der große Moment.
Selbstverständlich muss dabei die gesetzlich vorgeschriebene Steuer abgeführt werden. Interessanter ist es unserer Meinung nach jedoch zu prüfen, ob Sie die Vergütungen und Sachleistungen an Ihre Mitarbeiter so gestalten können, dass möglichst wenig Lohnsteuer anfällt. Und vielleicht bietet das WKR dann sogar Spielraum, um Ihren Mitarbeitern etwas mehr zu bieten.
Umsatzsteuererklärung für den letzten Zeitraum
In der Umsatzsteuererklärung für den letzten Erklärungszeitraum (Dezember 2015 bzw. viertes Quartal 2015) müssen Sie einige spezifische Punkte abwickeln. Und da die meisten Unternehmer ihr Geschäftsjahr ebenfalls zum Ende des Kalenderjahres abschließen, ist dies ein guter Zeitpunkt, um kurz zu überprüfen, ob alle Umsatzsteuerpflichten des vergangenen Jahres ordnungsgemäß erfüllt wurden. Eventuell dabei festgestellte Unstimmigkeiten müssen Sie unverzüglich korrigieren (in der Regel durch eine Nacherklärungserklärung).
Wenn Sie im Jahr 2014 eine Immobilie erworben haben und sich dabei gemeinsam mit dem Verkäufer dafür entschieden haben, die Mehrwertsteuerbefreiung nicht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie dem Verkäufer bis zum 28. Januar 2016 eine Erklärung vorlegen. Eine Kopie dieser Erklärung muss beim Finanzamt eingereicht werden.
ZZP-ers
So wie es derzeit aussieht, wird der Senat Ende Januar über den Gesetzentwurf entscheiden, mit dem die VAR (Erklärung zum Arbeitsverhältnis) abgeschafft wird. Unternehmer, die in ihrem “flexiblen Personalbestand” mit Selbstständigen ohne Festanstellung zusammenarbeiten, müssen sich daher überlegen, wie sie damit umgehen wollen. Einige von Ihnen haben wir bereits während unserer Workshops im November 2015.
Die Abschaffung der VAR ist vorerst für den 1. April 2016 geplant. Wenn Sie mit einem eigenen Mustervertrag Wenn Sie arbeiten möchten und dafür vor dem 1. April 2016 eine Genehmigung des Finanzamts einholen möchten, müssen Sie das Formular vor dem 1. Februar 2016 dem Finanzamt vorgelegt haben.
Planung
Was die Schenkungssteuer betrifft, sehen wir der (Wieder-)Einführung des Freibetrags von 100.000 € für Schenkungen im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung mit großer Vorfreude entgegen. In der Zwischenzeit können wir für Sie im Rahmen Ihrer Finanz- und Nachlassplanung selbstverständlich mit der regelmäßige Befreiungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Wie lange bleibt der höchste Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer noch auf dem derzeitigen Niveau? Unter den BOF (Fazilität zur Unternehmensnachfolge) Über 1 Million € des erworbenen Unternehmensvermögens sind vollständig steuerfrei, und über 1 Million € hinaus sind 83% des Erwerbs steuerfrei. Das ist mehr als genug, um zu prüfen, ob Sie diese Regelung (optimal) nutzen können.
Pension
Der Staatssekretär im Finanzministerium, Wiebes, hat kurz vor der Weihnachtspause mitgeteilt, dass noch nicht feststehe, wie die Probleme mit der selbstverwalteten Altersvorsorge gelöst werden sollen. Er hat jedoch etwas mehr darüber verraten, in welche Richtung(en) seine Überlegungen in diesem Zusammenhang gehen. Siehe auch unseren Artikel Selbstverwaltete Altersvorsorge.
Die Kosten, die dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Übertragung des Rentenanspruchs Die Zahlungen eines ehemaligen Arbeitnehmers sind bis zur Überarbeitung der Vorschriften für solche Übertragungen auf 15.000 € begrenzt.
Steuerabkommen Niederlande – Deutschland
Am 1. Januar 2016 tritt das bereits 2012 unterzeichnete Steuerabkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ein glückliches Jahr 2016 wird es dennoch geben, da Sie sich im Jahr 2016 noch für die Anwendung des alten Abkommens von 1956 entscheiden können, sofern dies für Sie vorteilhafter ist. Ab dem 1. Januar 2017 gilt das Abkommen für alle. In den ersten Jahren mildern einige Ausgleichsregelungen die Auswirkungen der Anwendung des neuen Steuerabkommens noch etwas ab.
Förderprogramm für Sportanlagen
Nach 2015 erhalten Sportvereine keine Ausgleichszahlungen für die Energiesteuer mehr. Ab Anfang 2016 können sie jedoch Zuschuss Anträge auf energiesparende Maßnahmen.
