
> Was bedeutet die Abschaffung der VAR für Sie?
> Welche Maßnahmen können oder müssen Sie ergreifen?
> Passt ein solcher genehmigter Mustervertrag zu Ihrem Unternehmen?
> Oder müssen Sie vor dem 1. Februar 2016 ein eigenes Modell den Steuerbehörden zur Genehmigung vorlegen?
> Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Ihren flexiblen Personalbestand?
> Wie wirken sich diese Lösungen auf die Rentabilität Ihres Unternehmens aus?
Diese Fragen wurden mit den Teilnehmern der lebhaften Workshops “ZZP-er neuer Stil“, die VWGNijhof am 24. und 26. November in Zusammenarbeit mit 2BW Rechtsanwälte. Alle Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass der bevorstehende Übergang vom VAR-Verfahren zum genehmigten Vertrag in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben wird. Wir raten Unternehmern daher, sich nicht zurückzulehnen, sondern aktiv zu prüfen, welche Auswirkungen dies auf ihr Unternehmen hat, und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
In unserem Artikel VAR-Übergangsplan - genehmigte Vereinbarung Wir haben den Stand des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der VAR dargelegt. Letzte Woche hat der Finanzausschuss der Ersten Kammer in einem Schreiben an den Minister für Soziales und Arbeit (mit Kopie an den Staatssekretär für Finanzen) die Umsetzung eines von der Zweiten Kammer eingereichten Antrags gefordert. Dieser Antrag sieht vor, dass die Regierung aufgefordert wird, eine inhaltliche Stellungnahme zum IBO-ZZP-Bericht abzugeben. Welche Auswirkungen dieses Schreiben auf den Fortgang des Übergangs vom VAR-System zum System der genehmigten Vereinbarungen hat, ist unklar. Vorläufig bleibt der geplante Termin für die Abschaffung des VAR bestehen: 1. April 2016.
