Vertrag mit Deutschland

20150605_Niederlande_Niederländischer_Vertrag_VWGNijhof

Das Gesetz, mit dem das niederländische Parlament das 2012 in Berlin geschlossene neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland genehmigt, wurde am 4. Juni 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz ist somit am 5. Juni 2015 in Kraft getreten. Dies ist nicht der Zeitpunkt, an dem das neue Steuerabkommen in Kraft treten wird. Dies geschieht am 1. Januar 2016. Das Steuerabkommen hat eine einjährige Übergangsfrist. Im Jahr 2016 können sich Personen, die nach dem Abkommen von 1959 Anspruch auf größere Vergünstigungen haben als nach dem neuen Abkommen, noch auf das alte Abkommen berufen.

Das Zustimmungsgesetz enthält die Übergangsregelung für in Deutschland ansässige Empfänger von Renten-, Pensions- und Sozialversicherungszahlungen aus den Niederlanden (pensionados).

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