ANBI
Um die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung (ANBI) zu erhalten, hat das Finanzamt eine Reihe von Bedingungen für diese Einrichtungen festgelegt.
Eine dieser Bedingungen ist, dass die ANBI verpflichtet sind, eine Reihe von Angaben im Internet zu veröffentlichen. Dazu gehören nicht nur der Name und die Adressdaten des ANBI, sondern beispielsweise auch die Ziele und die Position der Geschäftsführer. Die VWG bietet den ANBIs die Möglichkeit, diese Website für die Veröffentlichung zu nutzen. Die Kosten für diesen Service betragen 50,00 € (ohne MwSt.) pro Jahr.
Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, können Sie dies mit Ihrer Kontaktperson oder mit A. Bergsma unter der Telefonnummer 024-3650965 besprechen. Wir können Sie auch beraten, welche Informationen in geeigneter Weise veröffentlicht werden sollen.
