In unserem Artikel Kasten 3 Widerlegungsschema Wir weisen darauf hin, dass voraussichtlich Mitte 2025 ein Formular (das Formular OWR) zur Verfügung stehen wird, mit dem Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass die tatsächliche Rendite, die Sie mit Ihrem Vermögen in Box 3 erzielt haben, niedriger ist als die Pauschalrendite, die in Ihren Einkommensteuererklärungen berechnet wurde. Das Finanzamt muss die Einkommensteuer dann auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Rendite berechnen.
All dies spielt natürlich in den Jahren keine Rolle, in denen Sie keine Ertragsgrundlage für Box 3 haben. Dies ist der Fall, wenn der Saldo aus Ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Box 3 unter dem steuerfreien Vermögen liegt.
Was kannst du schon jetzt tun?
Wir können den Antrag erst stellen, sobald die Steuerbehörde das Formular OWR zur Verfügung stellt. Aber du kannst natürlich, wenn du möchtest, bereits jetzt die für diesen Antrag (bzw. dessen Begründung) erforderlichen Daten sammeln. Den größten Teil dieser Daten haben wir in den meisten Fällen noch nicht in unseren Steuererklärungsunterlagen, da sie für die einzureichende Steuererklärung nicht relevant waren. Auch für die Steuerjahre 2023 und 2024 erfassen wir diese Daten nicht.
Natürlich fragst du dich, welche Unterlagen du für den Gegenbeweis sammeln musst. Wir haben dies für die häufigsten Arten von Vermögensbestandteilen in Box 3 in einer Liste zusammengefasst. Diese Liste findest du hier.
Sie können das OWR-Formular zu gegebener Zeit selbst beim Finanzamt einreichen, aber selbstverständlich übernehmen wir das gerne für Sie. Die Verarbeitung der erhobenen Daten durch uns ist mit Kosten verbunden, deren Höhe von der Art und dem Umfang der zu verarbeitenden Daten abhängt. Diese Tätigkeiten sind nicht Teil unserer regulären Arbeit im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Falsche Hoffnung?
Die Reformmaßnahmen in Bezug auf Box 3 finden große Beachtung. Dennoch gehen wir davon aus, dass viele von Ihnen keinen Anspruch auf eine Senkung der Einkommensteuer in Box 3 haben werden. Dies liegt an den Regeln, die für die Ermittlung der tatsächlichen Rendite gelten werden. Über den genauen Inhalt dieser Regeln wird in der Haager Politik im Rahmen des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Gegenbeweisregelung für Box 3“ noch diskutiert, doch viele der Regeln sind bereits in den Urteilen des Obersten Gerichtshofs formuliert worden.
- Wir müssen alle Vermögensbestandteile in Box 3 betrachten (nicht einzelne Vermögenswerte und Schulden).
- Wertänderungen (realisierte und nicht realisierte) werden als tatsächliche Rendite berücksichtigt (bei Wohnimmobilien wird die Wertänderung anhand des WOZ-Werts ermittelt).
- Kosten dürfen nicht berücksichtigt werden (Zinsen auf Schulden hingegen schon).
- Die Rendite von Verlustjahren wird nicht mit der Rendite von Jahren mit positiver Rendite verrechnet.
Zusammenfassend
- Der Antrag, das Einkommen in Box 3 auf die tatsächlich erzielte Rendite zu stützen, kann erst gestellt werden, nachdem die Steuerbehörde das Formular OWR zur Verfügung gestellt hat.
- Du kannst bereits die für diesen Antrag (bzw. dessen Begründung) erforderlichen Angaben zusammenstellen.
- Angesichts der Regeln, die (höchstwahrscheinlich) bei der Ermittlung der tatsächlichen Rendite angewendet werden, wird die tatsächliche Rendite in vielen Fällen nicht höher sein als die Pauschalrendite.
