Im November 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf das ViDA-Paket geeinigt. ViDA steht für „VAT in the Digital Age“, also Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
ViDA
Das ViDA-Paket besteht aus den folgenden drei Elementen:
- digitale Echtzeit-Meldung der Mehrwertsteuer auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung;
- neue Vorschriften für die Plattformwirtschaft;
- Einmalige Umsatzsteuerregistrierung.
E-Rechnung
Ziel ist es, die elektronische Rechnungsstellung innerhalb der EU vollständig zu harmonisieren, sodass diese in der gesamten Union auf einheitliche Weise erfolgt. Die Einführung erfolgt in drei Phasen:
- Phase 1: Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen verbindlich vorschreiben (ab 2025);
- Phase 2: Die elektronische Rechnungsstellung wird für alle B2B-Transaktionen verpflichtend, verbunden mit einer nahezu in Echtzeit erfolgenden digitalen Meldung sowohl durch den liefernden als auch durch den abnehmenden Unternehmer an die Steuerbehörde (1. Juli 2030);
- Phase 3: Vollständige Harmonisierung der Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zur digitalen Berichterstattung in der EU (1. Januar 2035).
Derzeit gelten in Italien, Polen und Spanien bereits Verpflichtungen hinsichtlich der elektronischen Rechnungsstellung und der Meldepflichten für lokale Transaktionen. Belgien beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2026 solche Verpflichtungen für lokale B2B-Transaktionen belgischer Unternehmen (und belgischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen) einzuführen.
In den Niederlanden gibt es bislang keine konkreten Pläne in diesem Bereich.
Plattformen
Ab dem 1. Juli 2028 sollen digitale Plattformen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und/oder der Personenbeförderung auf der Straße fiktiv als Erbringer dieser Dienstleistungen gelten (allerdings mit einigen Ausnahmen). Die Plattform ist damit selbst für die Erfüllung der für die Leistungen geltenden Mehrwertsteuerpflichten verantwortlich.
Umsatzsteuer-Registrierung
Die einheitliche Umsatzsteuerregistrierung zielt darauf ab, die Anzahl der erforderlichen Umsatzsteuerregistrierungen in verschiedenen Ländern zu verringern. Das derzeitige One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) kann für Fernverkäufe innerhalb der EU und bestimmte B2C-Dienstleistungen angewendet werden. Es ist vorgesehen, ein neues OSS einzuführen, das für eine wesentlich größere Bandbreite von Leistungen genutzt werden kann.
