Lockdown: NOW 3.0 wieder geöffnet (denken Sie auch an die TVL)

Aufgrund des strengen Lockdowns, der heute in Kraft getreten ist, erleiden mehr Unternehmer (höhere) Umsatzverluste. Aus diesem Grund ist die Antragsstelle für Fördermittel im Rahmen von NOW 3.0 wieder geöffnet. Die Antragsstelle für die TVL war noch nicht geschlossen.

NOW 3.0

Der Antrag für NOW 3.0 konnte bis einschließlich vergangenen Sonntag gestellt werden. Unternehmer, die von dem ab dem 15. Dezember 2020 geltenden Lockdown (zusätzlich) betroffen sind, konnten dies bei ihrer Entscheidung, ob sie NOW beantragen sollten oder nicht, nicht berücksichtigen. Sie erhalten nun nachträglich die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Dies muss spätestens am 27. Dezember 2020 geschehen sein.

Weitere Informationen zur NOW findest du in unserem Informationsblatt Sofortmaßnahmen zur Überbrückung für den Erhalt des Arbeitsplatzes (NOW) und in unserem Informationsblatt Verabschiedung von NOW 1.0.

Antrag ändern

Unternehmer, die bereits einen Antrag auf NOW 3.0 gestellt haben, verzeichnen möglicherweise nun einen höheren Umsatzverlust als in ihrem Antrag angegeben. Es ist möglich, innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Vorabbescheids den Prozentsatz des Umsatzverlusts durch das UWV erhöhen zu lassen (eine Senkung ist nicht möglich; ein geringerer Umsatzverlust kann erst bei der endgültigen Festsetzung der TVL berücksichtigt werden).

Unternehmer, die keine Förderung aus dem NOW 2.0-Programm erhalten haben, können wählen, für welchen Zeitraum ihr Umsatzverlust im Rahmen von NOW 3.0 ermittelt werden soll:

  • Oktober, November und Dezember 2020; oder
  • November, Dezember 2020 und Januar 2021; oder
  • Dezember 2020, Januar und Februar 2021.

Eine einmal getroffene Entscheidung kann später nicht mehr geändert werden.

Bei Unternehmern, die bereits einen Zuschuss aus NOW 2.0 erhalten haben, muss der Zeitraum von NOW 3.0 an den Zeitraum von NOW 2.0 anschließen.

TVL

Die im Rahmen des TVL-Programms erhaltene Förderung muss im Rahmen des NOW-Programms als Umsatz verbucht werden. Das TVL-Programm, das bis einschließlich 29. Januar 2021 beantragt werden kann, betrifft den Förderzeitraum Oktober, November und Dezember 2020. Die Beihilfe muss proportional auf diese Monate verteilt werden. Damit kann die (erwartete) Höhe der TVL-Beihilfe Einfluss auf die Wahl des Zeitraums haben, für den im Rahmen des NOW der Umsatzverlust ermittelt wird.

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