Fördermittel für Elektro-Firmenwagen

Die Förderregelung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge (SEBA) wurde angepasst, um die Regelung für kleine Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen attraktiver zu gestalten.

Kleine Unternehmen und gemeinnützige Organisationen

In unserem Artikel beschreiben wir die SEBA Der Elektro-Lieferwagen kann bestellt werden. Im Jahr 2022 wird der Förderanteil für kleine Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von 10% auf 12% angehoben. Die Förderung wird berechnet auf der Grundlage der Netto-Katalogpreis des Elektro-Firmenwagens in der Fahrzeugklasse N1 und über die Verkaufspreis ohne MwSt. in der Fahrzeugklasse N2. Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 € pro Auto.

Wenn Sie im Jahr 2021 ein emissionsfreies Firmenfahrzeug angeschafft haben, können Sie die Förderung noch bis einschließlich 31. Dezember 2021, 12:00 Uhr, beantragen bei RFO. Von dem Budget für 2021 in Höhe von 20.000.000 € waren am 22. Dezember 2021 14.224.454,42 € ausgegeben worden.

Die Frist für die Festsetzung des Zuschusses wird verlängert, da die Antragsteller aufgrund von Lieferproblemen die Frist nicht einhalten können.

MIA

Neben der Förderung im Rahmen des SEBA können Unternehmer, die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlen, für den emissionsfreien Lieferwagen auch den Umweltinvestitionsabzug (MIA) in Anspruch nehmen. Dieser Abzug wird für das Jahr 2022 erhöht. Siehe unseren Artikel Umweltinvestitionen auf das Jahr 2022 verschieben.

BPM

Im Koalitionsvertrag der Regierung Rutte IV ist vorgesehen, dass die Steuerbefreiung für geschäftlich genutzte Firmenwagen im Rahmen der Kfz-Anschaffungssteuer – der Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder (BPM) – abgeschafft wird. Dies erfolgt in drei Schritten ab dem 1. Januar 2024. Siehe auch unseren Artikel Neue Regierung: Steuermaßnahmen.

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