Der Elektro-Lieferwagen kann bestellt werden

Die Förderregelung für emissionsfreie Lieferwagen wurde im Staatsanzeiger. Mit Wirkung vom 15. März 2021 Anträge können von niederländischen Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen eingereicht werden.

Zuschuss

Die Förderung beträgt:

  • für die Fahrzeugklasse N1 (leichter Lieferwagen) 10% des Netto-Katalogpreises des Lieferwagens, höchstens jedoch 5.000 €;
  • für die Fahrzeugklasse N2 (mittelschwerer Lieferwagen): 10% des Verkaufspreises, höchstens jedoch 5.000 €.

Der Netto-Katalogpreis ist der Katalogpreis ohne Mehrwertsteuer.
Der Verkaufspreis ist der im Kaufvertrag angegebene Preis des Fahrzeugs abzüglich der Mehrwertsteuer.

Der Lieferwagen muss neu sein, vollständig elektrisch betrieben werden und eine Reichweite von mindestens 100 km haben. Der Akku darf kein Blei enthalten.

Ein Antragsteller (oder eine Gruppe von Antragstellern) darf jährlich für maximal 400 Fahrzeuge den Zuschuss beantragen.

Anfrage

Zum Zeitpunkt des Antrags auf Gewährung einer Förderung:

  • darf der Vertrag über den Kauf des Lieferwagens keine unwiderruflichen Verpflichtungen enthalten, und;
  • Der Lieferwagen darf noch nicht auf seinen Namen zugelassen sein.

Der Antrag auf Festsetzung des Zuschusses muss gestellt werden, nachdem der Lieferwagen auf den Namen des Antragstellers zugelassen wurde. Der Lieferwagen muss anschließend mindestens drei Jahre lang ununterbrochen auf den Namen des Antragstellers zugelassen bleiben.

Der Lieferwagen darf jedoch durch einen anderen neuen emissionsfreien Lieferwagen ersetzt werden, der ebenfalls für die Förderung in Frage gekommen wäre, sofern dieser Wagen für die verbleibende Laufzeit weiterhin auf den Namen des Antragstellers zugelassen bleibt.

MIA

Die MIA-Regelung gilt zusätzlich zur Förderregelung. Für einen emissionsfreien Lieferwagen beträgt die MIA 36% des Anschaffungsbetrags (bis zu einem maximalen Anschaffungsbetrag von 75.000 €; für einen Wasserstoff-Lieferwagen maximal 125.000 €).

ACHTUNG: Die MIA wird in der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung berücksichtigt. Um jedoch Anspruch auf die MIA zu haben, muss die Investition innerhalb von drei Monaten nach Entstehung der Kaufverpflichtung bei der RVO gemeldet werden.

Lieferwagen mit einem Netto-Katalogpreis von weniger als 20.000 € kommen für die Förderung nicht in Frage. Für diesen Lieferwagentyp bietet die Umweltinvestitionsabzug (MIA) ausreichende Unterstützung.

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