Neue Regierung: Steuermaßnahmen

Gestern hat das Kabinett Rutte IV seinen Koalitionsvertrag vorgestellt. Natürlich enthält dieser auch steuerliche Maßnahmen. Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten davon.

Exzessive Kreditaufnahme

Der Gesetzentwurf zur Regelung übermäßiger Kreditaufnahmen durch den Geschäftsführer und Großaktionär wird angepasst. Der Höchstbetrag von 500.000 € wird auf 700.000 € angehoben. Mehr zu diesem Gesetzentwurf finden Sie in unserem Factsheet.

Unternehmensnachfolge

Die Regelungen zur Unternehmensnachfolge werden verbessert, wobei geprüft wird, wie einem Missbrauch entgegengewirkt werden kann. Dies betrifft die Regelung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht (bedingte Befreiung von 100% für das Unternehmensvermögen bis – im Jahr 2021 – 1.119.845 € und darüber hinaus von 83%) sowie im Einkommensteuerrecht (die Übertragungsregelungen für Vorteile aus einer wesentlichen Beteiligung; Box 2).

Steuerfreibetrag für Selbstständige

Der Steuerabzug für Personen, die mindestens 1.225 Stunden pro Woche in ihrem Einzelunternehmen, ihrer Personengesellschaft oder ihrer offenen Handelsgesellschaft (VOF) tätig sind – der sogenannte Selbstständigenabzug –, wird bis 2030 weiter auf 1.200 € gesenkt. Selbstständige erhalten einen Ausgleich in Form einer höheren Arbeitssteuervergünstigung.

Kasten 3

Ab 2025 wird ein neues System zur Erhebung der Einkommensteuer auf Erträge aus Spar- und Anlagegeschäften (Box 3) eingeführt. Dieses neue System basiert auf der tatsächlichen Rendite. Vorläufig können alle Spar-BV also noch eine Weile “in der Schwebe” bleiben. Die Wertentwicklung von Immobilien wird im neuen System zunächst noch pauschal besteuert.

Ab 2023 wird jedoch bereits die Bewertung von vermieteten Wohnungen anhand der Leerstandsquote abgeschafft (siehe unseren Artikel Wohnung in Box 3 – Leerstandsquote/). Damit soll die Steuerbelastung für vermietete Immobilien besser an die Praxis angepasst werden.

Jubelton abgeschafft

Die erweiterte Schenkungsfreistellung für die eigene Wohnung wird ab 2024 abgeschafft. Der Betrag dieser Schenkungsfreistellung belief sich bei ihrer Einführung auf 100.000 €, was der Regelung den Namen “Jubelton” eingebracht hat. Wir können uns also nur noch zwei Jahre lang freuen. Wir haben die Freibeträge bei der Schenkungssteuer für dich in einer Factsheet.

Reisekostenerstattung

Die maximal steuerfreie Reisekostenpauschale, die derzeit 0,19 € pro Kilometer für Dienst- oder Pendelfahrten beträgt, wird erhöht. Wie hoch der neue Kilometersatz sein wird, ist noch nicht bekannt.

Mittelwertbildung

Die Regelung zur Durchschnittsberechnung der Einkünfte aus Arbeit und Eigenheim (Box 1) wird ab 2023 abgeschafft.

Übertragungssteuer

Der Satz der Grunderwerbsteuer wird ab 2023 von 8% auf 9% angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 2% für Wohnimmobilien und der Steuersatz von 0% für Erstkäufer (Erstkäuferfreibetrag) bleiben unverändert.

MRB Plus

Im Jahr 2030 wird eine Kilometerabgabe eingeführt. Grundlage dafür ist das System der Kfz-Steuer (MRB). Der Steuersatz dieser Abgabe richtet sich nach der jährlich zurückgelegten Kilometerzahl. Daher der Name MRB Plus. MRB Plus wird haushaltsneutral eingeführt.

BPM-Befreiung für Lieferwagen

Die für Lieferwagen geltende Befreiung von der BPM wird ab dem 1. Januar 2024 in drei Schritten schrittweise auf null reduziert. Unternehmer zahlen dann für Lieferwagen die gleiche BPM wie für Personenkraftwagen. Die BPM-Befreiung für emissionsfreie Lieferwagen bleibt jedoch bestehen.

Ziele

Auch die neue Regierung hat Ambitionen:

  • Abschaffung der Zulagen;
  • Vereinfachung und Reform des Steuersystems;
  • (und dazu auch die ersten Schritte zu unternehmen).
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