
Spenden sind steuerlich absetzbar, auch vom Gewinn, auf den Körperschaftsteuer zu entrichten ist. Die Voraussetzungen für diesen Abzug beschreiben wir in unserem Artikel Geschenkabzug in der Vpb.
Spendenabzug wählen
In diesem Artikel schreiben wir auch, dass, wenn eine Schenkung (insbesondere) durch die persönlichen Bedürfnisse des Geschäftsführers– (Groß-)Gesellschafter (DGA) der B.V. motiviert ist, diese Schenkung zu einer Dividendenausschüttung führen sollte, gefolgt von einer Schenkung aus dem Privatvermögen des DGA.
In einem politische Entscheidung Der Staatssekretär für Finanzen hat jedoch genehmigt, dass eine Spende einer B.V., die die Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt, nicht als Ausschüttung gilt. Der Spendenabzug wird dann in der Körperschaftsteuererklärung der B.V. geltend gemacht.
Das bedeutet, dass der Geschäftsführer entscheiden kann, ob Spenden von seinem Einkommen für die Einkommensteuer oder vom Gewinn, auf den die GmbH Körperschaftsteuer zahlt, abgezogen werden. Der Geschäftsführer kann den Spendenabzug somit optimieren:
– lässt er die GmbH. die Spende bezahlen, dann ist diese für die Körperschaftsteuer (und bei mehreren B.V.-Gesellschaften, die nicht Teil einer steuerlichen Einheit sind, können die Spenden natürlich auch auf diese B.V.-Gesellschaften aufgeteilt werden);
– zahlt der Geschäftsführer die Spende selbst, dann erfolgt der Spendenabzug in seiner Steuererklärung Einkommensteuer.
Die optimale Aufteilung Ihres Spendenabzugs hängt natürlich von Ihrer individuellen Situation ab. Die Berater von VWGNijhof helfen Ihnen gerne dabei, dieses Optimum zu ermitteln.
Regelmäßige Spenden
Sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer ist der Spendenabzug an einen Schwellenwert gebunden. Die Einkommensteuer bietet jedoch die Möglichkeit, diesen Schwellenwert zu umgehen. Die Spende muss dann in Form einer regelmäßige Spende gespendet werden. Auch dies ist eine Möglichkeit, den Spendenabzug zu optimieren. Die Voraussetzungen für eine regelmäßige Spende beschreiben wir in unserem Artikel Regelmäßige Spende.
Verein
Regelmäßige Spenden sind nicht nur bei der Einkommensteuer absetzbar, wenn sie an eine ANBI (Algemeen Nut Beogende Instelling) geleistet werden, sondern auch, wenn sie an folgende Einrichtungen geleistet werden:
– ein Verein;
– mit voller Rechtsfähigkeit;
– und mindestens 25 Mitglieder;
– die nicht der Körperschaftsteuer unterliegt oder davon befreit ist.
Der Steuerabzug für regelmäßige Spenden bietet Vereinen eine gute Möglichkeit zur steuerlich vorteilhaften Finanzierung beispielsweise der Anlage oder Erneuerung eines (Kunstrasen-)Feldes, des (Neu-)Baus der Kantine oder ähnlicher Vorhaben.
