Zuschüsse für den Amateursport

Auch Amateursportverbände können im Zusammenhang mit der Corona-Krise finanzielle Unterstützung beantragen. Die Programme TASO und TVS werden für das 4. Quartal 2020 freigeschaltet. An der Freischaltung für das 1. und 2. Quartal 2021 wird noch gearbeitet.

TASO

Seit dem 19. Februar 2021 ist die Antragstellung für den Förderzeitraum Q4 2020 der Beihilfe für Amateursportorganisationen (TASO) möglich. Anträge können bis einschließlich 5. April 2021 eingereicht werden bei also-i. Dies ist mittlerweile die dritte Förderperiode (TASO-III).

Es stehen 29 Millionen Euro zur Verfügung. Sollten die Anträge das Budget übersteigen, wird das Budget anteilig auf die Antragsteller aufgeteilt. Daher ist es nicht notwendig, den Antrag so früh wie möglich einzureichen.

Bedingungen für TASO-III

Um für TASO-III in Frage zu kommen:

  • Es muss ein Umsatzverlust von mindestens 10% vorliegen;
  • die auf Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von COVID-19 zurückzuführen ist, es sei denn:
    • der Antrag ausschließlich Personalkosten betrifft;
    • die nicht ganz oder teilweise im Rahmen des NOW oder Tozo ausgeglichen wurden;
  • Auf Verlangen des Ministers ist durch Vorlage folgender Unterlagen nachzuweisen, dass die Voraussetzungen der Regelung erfüllt sind:
    • eine Übersicht über den Umsatz, aus der hervorgeht, dass die Sportorganisation im vierten Quartal 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 10% erlitten hat;
    • Rechnungen oder Verträge auf den Namen der Sportorganisation für laufende Kosten, Personalkosten und/oder Verbandsbeiträge (sowie einen Zahlungsbeleg, wenn der Rechnungs- oder Vertragsbetrag mehr als 1.000 € beträgt);
    • der Jahresabschluss des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres;
    • eine Übersicht über die Lohnkosten;
    • ein Beschluss über die Gewährung der Beihilfe oder des Zuschusses auf der Grundlage des TVL, des NOW und des Tozo.

Siehe auch die von dus-i zusammengestellte Entscheidungsbaum.

Erstattung TASO-III

Die Höhe der Beihilfe hängt vom finanziellen Schaden des Antragstellers ab und beträgt:

Finanzieller Verlust im 4. Quartal 2020Zuschuss (Pauschalbetrag)
1.500 € bis 5.000 €€ 1.500
5.001 € bis 8.500 €€ 3.000
8.501 € bis 12,00 €€ 4.500
12.001 € bis 15.500 €€ 6000
15.501 € bis 19.000 €€ 7.500
19.001 € bis 23.000 €€ 9.000
23.001 € bis 27.500 €€ 10.500
27.501 € und mehr€ 12.500

Finanzieller Schaden

Der finanzielle Schaden setzt sich wie folgt zusammen:

  • die laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Sportanlage, die sich im Eigentum des Antragstellers befindet oder von ihm verwaltet wird
  • die Personalkosten, die nicht bereits (teilweise) im Rahmen des NOW oder Tozo ausgeglichen wurden;
  • Verbandsbeiträge des Antragstellers;
  • das Kantinenergebnis des Antragstellers.

In dem von dus-i veröffentlichten Fragen und Antworten Es wird ein Beispiel für die Ermittlung des finanziellen Schadens aufgeführt.

Antrag TASO-III

Für den Antrag stellt dus-i also einen Online-Antragsformular verfügbar. Über den Antrag wird innerhalb von 13 Wochen entschieden. Eine positive Entscheidung führt zur Auszahlung eines Vorschusses in Höhe von 100% des Förderbetrags.

Die Festsetzung erfolgt anhand einer Stichprobe. Antragsteller, die in die Stichprobe fallen, müssen bei dus-i entsprechende Nachweise einreichen. Sind die Ergebnisse der Stichprobe zufriedenstellend, wird die Förderung für alle anderen Antragsteller von Amts wegen festgesetzt.

TVS

Die Beihilfe für Vermieter von Sportanlagen (TVS-II) wird gewährt an:

  • die Gemeinde
  • das Sportunternehmen
  • der private Vermieter.

Aufgrund der mit der Förderung verbundenen Auflage, dass die Miete den Nutzern tatsächlich erlassen werden muss, fließt die Förderung jedoch zu den Sportvereinen, die die Sportanlage nutzen.

Der Antrag für TVS-II, der sich auf den Förderzeitraum Q4 2020 bezieht, kann vom 9. März 2021 bis einschließlich 3. Mai 2021 gestellt werden. Bei nutzungsabhängiger Miete entspricht die Förderung der Summe der erlassenen Miete. Nicht nutzungsabhängige Miete wird bis zu maximal 45% des Mietbetrags bezuschusst (da in diesen Einrichtungen noch teilweise Sport betrieben werden konnte).

Auch das Budget von TVS-II wird, falls es überschritten wird, anteilig auf die Anträge verteilt. Auf diese Weise werden frühe Antragsteller gegenüber späten Antragstellern nicht bevorzugt. Es steht ein Betrag von 30 Millionen Euro zur Verfügung.

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