Zuschuss für Wohnungseigentümer ausgeweitet

Ab 2023 wird der Investitionszuschuss für erneuerbare Energien und Energieeinsparung (ISDE) für mehr Menschen zugänglich sein. Was ändert sich?

Eine Isolierungsmaßnahme

Im Jahr 2023 kann der Zuschuss auch beantragt werden, wenn nur eine Dämmmaßnahme durchgeführt wird. Diese Maßnahme muss jedoch nach dem 1. April 2022 durchgeführt worden sein. Der Zuschuss beträgt dann etwa 15% der Dämmkosten. Wird innerhalb von 24 Monaten eine zweite (oder weitere) Maßnahme durchgeführt, verdoppelt sich der Zuschuss auf etwa 30%. Die genauen Zuschussbeträge findest du hier.

Glas

Der Zuschuss für die Glasisolierung richtet sich nach der Fläche in m². Bei Glas, das ab dem 1. Januar 2023 eingebaut wird, wird hierfür die Gesamtfläche aus Fensterrahmen und Glas von innen gemessen.

Kochgelegenheit

Ab 2023 kann eine Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs beantragt werden. Diese Förderung beträgt 400 €. Voraussetzungen sind:

  • Die Wohnung ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen;
  • Nach dem 1. April 2022 wurde der Gaszähler endgültig entfernt;
  • Für den Anschluss an das Fernwärmenetz wurde keine ISDE-Förderung in Anspruch genommen;
  • Das neue, noch nicht benutzte Elektrokochgerät wurde nach dem 1. April 2022 angeschafft.

Wärmepumpen

Ab 2023 darf eine Wärmepumpe eine höhere Leistung haben. Die thermische Leistung der Wärmepumpe darf 400 kW betragen (bei gekoppelten Anlagen: 500 kW).

Eigentümergemeinschaft

Die Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (VvE) wird im Januar 2023 auf die Förderprogramm zur Verbesserung der Nachhaltigkeit für Eigentümergemeinschaften (SVVE). Für Solaranlagen und Windkraftanlagen können Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch weiterhin ISDE in Anspruch nehmen.

ISDE-Antrag

Ab 2023 wird die Antragsfrist für die Förderung verlängert. Hausbesitzer haben nun ganze 24 Monate Zeit, um den Antrag einzureichen. Diese Frist beginnt, nachdem die Energiesparmaßnahme durchgeführt wurde (für gewerbliche Nutzer gilt das Gegenteil: Sie müssen ihren Antrag stellen, bevor sie die Maßnahme durchführen lassen).

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