WAS wurde verschoben

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Im Juni dieses Jahres haben wir Sie auf die Gesetz zur Bekämpfung von Scheinkonstruktionen (WAS), das am 1. Juli 2015 teilweise in Kraft getreten ist, mit dem Ziel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erreichen und Ausbeutung und Unterbezahlung von Arbeitnehmern sowie unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Der letzte Teil dieser neuen Gesetzgebung sollte am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zusammenfassend sollten ab dem 1. Januar 2016 für alle Arbeitgeber folgende Regeln gelten:

  • Verbot von Abzügen vom gesetzlichen Mindestlohn und von Verrechnungen mit diesem;
  • Der Arbeitgeber muss mindestens den Mindestlohn per Überweisung (auf das Bankkonto) zahlen, also nicht in bar;
  • Spesenerstattungen müssen auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden.

Minister Asscher hat jedoch in einem Schreiben an die Zweite Kammer teilt mit, dass er das Inkrafttreten des Verbots von Abzügen und Verrechnungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2016 verschiebt. Anfang 2016 wird der Minister die Zweite Kammer näher informieren. Etwaige Ausnahmen und/oder Änderungen des gesetzlichen Verbots von Abzügen und Verrechnungen mit dem Mindestlohn werden daher noch näher bekannt gegeben. Vorerst sieht es so aus, als würden die beiden übrigen gesetzlichen Verpflichtungen, nämlich die Überweisung von mindestens dem Mindestlohn und die Verpflichtung zur Aufschlüsselung der Spesenvergütungen auf der Lohnabrechnung, wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Selbstverständlich halten wir Sie über die diesbezüglichen Entwicklungen auf dem Laufenden.

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