
Das erscheint angesichts der kürzlich veröffentlichten Ergebnisse einer Untersuchung auf diese Befreiung.
Jubelton
Die Steuerfreistellung wurde 2017 dauerhaft eingeführt und belief sich in jenem Jahr auf 100.000 €. Aufgrund dieses Betrags erhielt die Steuerfreistellung den Spitznamen “Jubelton”. Im Jahr 2021 beträgt der Freibetrag aufgrund der Indexierung 105.302 €.
Die Befreiung gilt für Schenkungen an Personen, die mindestens 18 Jahre alt, aber noch nicht 40 Jahre alt sind. Die Schenkung muss für den Erwerb, die Modernisierung oder die Instandhaltung der steuerlich als Eigenheim anerkannten Wohnung oder für die Tilgung der steuerlich anerkannten Eigenheimschuld verwendet werden.
Ziel
Mit der Befreiung werden zwei Ziele verfolgt. Einerseits soll die Gesamtsumme der Eigenheimschulden gesenkt werden. Andererseits soll die Befreiung dazu beitragen, die Zahl der “Unterwasserhypotheken” zu verringern (das sind Situationen, in denen die Darlehenssumme höher ist als der Wert der damit finanzierten Immobilie).
Die Untersuchung zeigt, dass mit der Befreiung keines der beiden Ziele erreicht wird. Die Gesamtverschuldung aus Hypotheken ist seit 2019 nur noch gestiegen, was natürlich auf die (stark) gestiegenen Immobilienpreise zurückzuführen ist. Unterwasserhypotheken gibt es praktisch nicht mehr. Dies ist jedoch nicht auf die Schenkungsfreistellung zurückzuführen, sondern auf den Anstieg der Immobilienpreise.
Dass die Befreiung vor allem von Vermögenden in Anspruch genommen wurde, ist natürlich keine Überraschung. Ebenso wenig wie die Feststellung, dass die Zuwendungen vor allem jenen Hausbesitzern zugutekommen, die diese finanzielle Unterstützung am wenigsten benötigen. Doch die durch die Befreiung entstandene Vermögensungleichheit könnte durchaus ein weiterer Grund für ihre Abschaffung sein.
Jubelt!
Der Rat an diejenigen, die von der Befreiung Gebrauch machen können und wollen, liegt auf der Hand: Wenden Sie die Schenkung im Jahr 2021 vor (sofern die Voraussetzungen erfüllt werden können).
Ob die Abschaffung Teil der Steuerpläne für 2022 ist, wissen wir natürlich noch nicht. Klar ist jedoch, dass die Regierung die Befreiung nicht ausweiten wird. In einem Antrag im Senat wurde gefordert, dies zu prüfen.
