Wichtigste steuerliche Änderungen 2024

Der Senat hat am 19. Dezember 2023 die Gesetzentwürfe mit den Steuerplänen für 2024 verabschiedet. Lediglich der Gesetzentwurf „Steuerliche Maßnahmen für Industrie und Strom“ wurde abgelehnt.

Damit stehen die Tarife, Freibeträge, Bewertungsstandards usw. für das Jahr 2024 fest. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Änderungen in einer übersichtlichen Übersicht zusammengefasst Dokument. Im Folgenden gehen wir auf einige Punkte näher ein.

Schenkungssteuer

Die geänderten Sätze und Freibeträge für die Schenkungssteuer haben wir bereits in unsere Aufstellung aufgenommen Befreiungen von der Schenkungssteuer. Die Freibeträge für 2023 können noch bis einschließlich 31. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden. Und ab dem 1. Januar 2024 können sofort Schenkungen im Rahmen der Freibeträge für dieses Jahr getätigt werden.

Schenken Sie Ihren Kindern steuerfrei. Im Jahr 2023 6.035 € / 2024 6.603 € pro Kind.

Oder an Ihre Enkelkinder (oder andere Personen). Im Jahr 2023 2.418 € / 2024 2.658 € pro Begünstigtem.

Dividende

Ab 2024 steigt der Steuersatz für wesentliche Beteiligungen (Box 2) von 26,9% auf 33%. Bis zu 67.000 € (pro Steuerpartner) wird der Steuersatz auf 24,51 TP3T gesenkt. Es kann vorteilhaft sein, noch im Jahr 2023 Dividenden auszuschütten. Dies muss dann spätestens bis zum 31. Dezember 2023 geregelt sein.

Prämien-/Investitionsrente

Ab 2023, rückwirkend zum 1. Januar 2023, wurde die Möglichkeit, Beiträge/Einzahlungen für eine Leibrente steuerlich abzusetzen, erheblich erweitert. Das Ministerium gibt dies in dem Dokument falsch an. Bereits im Jahr 2023 beträgt der jährliche Höchstfreibetrag 30% der Beitragsbemessungsgrundlage. ACHTUNG: Um den zusätzlichen Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Beiträge spätestens am 31. Dezember 2023 gezahlt worden sein.

Steuerfreie Vergütungen

Die maximal steuerfreie Kilometerpauschale wurde von 0,21 €/km auf 0,23 €/km angehoben.

Der steuerfreie Höchstbetrag für die Arbeit im Homeoffice wurde von 2,15 € pro Tag auf 2,35 € pro Tag angehoben.

Der Freiraum im Rahmen der Arbeitskostenregelung (WKR) beträgt 1,18% der Lohnsumme. Für die Lohnsumme bis zu 400.000 € beträgt der Freiraum 1,9% (2023: 3%).

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