
Auf dem Unternehmerportal der Handelskammer gibt es ein Pilotprojekt der Webmodul „Beurteilung des Arbeitsverhältnisses“.
Ein kleiner Rückblick
Und zwar im Jahr 2016. Zum 1. Mai 2016 wurde die Erklärung zur Arbeitsbeziehung (VAR) mit der Einführung des DBA-Gesetzes (Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsbeziehungen) abgeschafft. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Auftraggeber und Auftragnehmer mussten gemeinsam festlegen, ob es sich bei ihrem Verhältnis um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob eine selbständige Tätigkeit (ZZP-er) vorliegt.
Es stellte sich jedoch bald heraus, dass das alles nicht besonders gut funktionierte, und die Durchsetzung des DBA-Gesetzes wurde ausgesetzt. Das ist nach wie vor der Fall, auch wenn die Zügel inzwischen ein wenig angezogen wurden.
Das Webmodul soll Auftraggebern und Auftragnehmern eine Orientierungshilfe bieten. Im Rahmen des Pilotprojekts ist das Ergebnis des Moduls selbstverständlich rechtlich nicht bindend. Die Nutzung des Moduls erfolgt zudem anonym. Anhand des Pilotprojekts wird geprüft, ob eine endgültige Einführung des Moduls sinnvoll ist.
Für wen?
Die Pilotphase des Webmoduls richtet sich an:
- in den Niederlanden ansässige Auftraggeber;
- die einen Auftrag an einen in den Niederlanden ansässigen Auftragnehmer vergeben.
Die Pilotversion des Webmoduls ist nicht gedacht für:
- Auftraggeber, die als Vermittler oder Zwischenhändler auftreten;
- Auftragnehmer, die juristische Personen sind.
