Wann können Studienkosten steuerlich abgesetzt werden?

Zu welchem Zeitpunkt kannst du Studienkosten in deiner Einkommensteuererklärung absetzen?

indische Studentin

In der Praxis spielt die Antwort auf diese Frage meist keine große Rolle. Für eine indische Studentin war dies jedoch anders. Sie meldete sich am 22. August 2016 im Personenregister unter einer niederländischen Adresse an. Am 1. September 2016 begann sie ihr Studium an einer niederländischen Universität, für das sie bereits am 4. April 2016 die Studiengebühren entrichtet hatte.

Abzug

In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 machte die Studentin die Studiengebühren in Höhe von 15.000 € unter den personenbezogenen Abzugsposten geltend. Nach Anrechnung des Freibetrags von 250 € belief sich der Abzugsposten auf 14.750 €.

Die Steuerbehörde lehnt den Steuerabzug mit der Begründung ab, dass die Studiengebühren nicht in dem Zeitraum gezahlt wurden, in dem die Studentin in den Niederlanden (im Inland) steuerpflichtig war (sondern bereits davor). Ihre Steuerpflicht beginnt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Wohnsitz in die Niederlande verlegt wird (22. August 2016), und sie hat bereits Anfang April 2016 gezahlt.

Bezahlen

Personenbezogene Abzüge sind zu dem Zeitpunkt abzuziehen, zu dem sie gezahlt, verrechnet, zur Verfügung gestellt oder verzinslich werden. Die Studentin gab an, dass sie im April eine Einzahlung bei der Universität getätigt habe, die erst zu Beginn des Studienjahres verrechnet worden sei.

Die Gericht in Den Haag stimmt dem nicht zu. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Studentin den von der Universität gezahlten Betrag zurückfordern konnte, außer durch die Abmeldung von ihrem Studium. Aus Informationen der Universität ging zudem hervor, dass die Studiengebühren unmittelbar nach Eingang als eingegangene Studiengebühren verbucht und mit der Forderung gegenüber der Studentin verrechnet werden.

Nichtdiskriminierung

Auch die Berufung auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Indien verankert ist, bietet der Studentin keinen Trost. Das Gericht stellt nämlich fest, dass ein niederländischer Staatsangehöriger unter denselben Umständen (Rückkehr in die Niederlande nach einem Aufenthalt in Indien) genau gleich behandelt worden wäre. Eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit liegt daher nicht vor.

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