Steuerzinsen: Wie geht es nun weiter (2)?

Inzwischen hat auch das Finanzministerium (näher) dargelegt, wie im Anschluss an das Urteil, in dem der Oberste Gerichtshof den Steuersatz für die Körperschaftsteuer für unverbindlich erklärt hat, vorgegangen wird.

In unserem Artikel Steuerzinsen bei der Körperschaftsteuer: Wie geht es nun weiter? Wir haben bereits die Mitteilungen der Steuerbehörde zu diesem Thema beschrieben. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung dessen, was das Ministerium dazu in einem Brief der Kammer.

Neue Beschlüsse

Das Ministerium teilt mit, dass die IT-Systeme der Steuerbehörde inzwischen angepasst wurden. Das bedeutet, dass bei neuen Körperschaftsteuerbescheiden die Steuerzinsen auf der Grundlage des regulären Prozentsatzes berechnet werden.

Einkommensteuer

Neben dem Massenbeschwerdeverfahren bezüglich der Steuerzinsen bei der Körperschaftsteuer (Vpb) läuft auch ein Massenbeschwerdeverfahren bezüglich der Steuerzinsen bei der Einkommensteuer (und anderen Steuern). Auch über diesen Massenwiderspruch wird spätestens am 26. Februar 2026 entschieden. Die Steuerbehörde wird diese Widersprüche zurückweisen, da der Oberste Gerichtshof entschieden hat, dass der reguläre Steuersatz für Steuerzinsen nicht unwirksam ist. Selbstverständlich wird hinsichtlich der Steuerzinsen auf andere Abgaben als die Körperschaftsteuer keine Korrekturmaßnahme durchgeführt.

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