Die Steuerbehörde hat auf ihrer Website die Möglichkeit, anhand des Zahlungsreferenzcodes die Steuerbeschnittsnummer zu ermitteln, deaktiviert.
Datenschutz
Der Grund dafür ist, dass in der Steuerbescheidnummer in manchen Fällen die Bürgerservicenummer (BSN) enthalten ist. Die Möglichkeit, die Steuerbescheidnummer nachzuschlagen, würde somit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Damit geht eine einfache Möglichkeit verloren, anhand einer Zahlung zurückzuverfolgen, welcher Steuerbescheid oder welche Steuererklärung bezahlt wurde. Im Internet sind inzwischen jedoch bereits Alternativen aufgetaucht.
Zahlungsreferenz suchen
Es ist jedoch weiterhin möglich, über die Website der Steuerbehörde mit der Suchhilfe: Zahlungsreferenz, anhand der Steuerbescheid- oder Steuererklärungsnummer den Zahlungsvermerk zu ermitteln. In unserem Artikel Zahlen Sie an die Steuerbehörden mit der richtigen Zahlungsreferenz Wir haben erläutert, dass es äußerst wichtig ist, bei Steuerzahlungen den richtigen Verwendungszweck anzugeben. Mit der Suchhilfe lässt sich der Zahlungsverwendungszweck nicht finden, der bei der Tilgung der Corona-Schulden zu verwenden ist. Dieser Zahlungsverwendungszweck wurde vom Finanzamt in dem Schreiben bekannt gegeben, in dem dem Steuerpflichtigen die Höhe der monatlichen Tilgungsraten mitgeteilt wurde.
