Die vorausgefüllte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 steht ab dem 1. März 2015 zur Verfügung. Anders als in den Vorjahren muss die Steuererklärung nicht vor dem 1. April, sondern vor dem 1. Mai 2015 vorliegen (natürlich abgesehen von rechtzeitig beantragten Fristverlängerungen).
Die Daten, die die Steuerbehörde vorab in die Steuererklärung eingetragen hat, müssen überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Wer seine Steuererklärung ohne Änderungen einreichen möchte, kann die Steuererklärungs-App nutzen. Die App enthält in diesem Jahr auch die Hypothekendaten.
Um Steuerpflichtige (noch stärker) dazu zu bewegen, die vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen, kann die Steuererklärung für das Jahr 2014 frühestens im März 2015 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.
Personen, die ihre Steuererklärung im März einreichen, erhalten auf jeden Fall vor dem 1. Juli einen (vorläufigen) Bescheid vom Finanzamt. Bei Steuererklärungen, die im April eingehen, ist dies nicht sicher, auch wenn das Finanzamt bestrebt ist, auch in diesem Fall noch vor dem 1. Juli einen (vorläufigen) Bescheid zu erteilen.
