
Viele Menschen sind es gewohnt, um diese Zeit herum die Unterlagen bei ihrem Steuerberater einzureichen, damit dieser ihre Einkommensteuererklärung erstellen kann. Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus ist dies derzeit leider nicht möglich.
Frist
Die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 endet am 1. Mai 2020 (Diese Frist gilt nur, wenn Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten haben.).
Nur wenn du dir sicher bist, vor dem 1. Juli 2020 Wenn du deine Steuerrückerstattung auf dein Bankkonto überwiesen bekommen möchtest, musst du die Steuererklärung einreichen vor dem 1. April 2020.
Aufschub
Steuerberater können beim Finanzamt eine Fristverlängerung für die Einreichung der Steuererklärungen ihrer Mandanten beantragen. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss dann spätestens am 1. Mai 2021 beim Finanzamt eingegangen sind. ACHTUNG: In bestimmten Fällen gilt eine frühere Einreichungsfrist.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht von einem Steuerberater erstellen lassen, können Sie diese selbst über das Steuererklärungsportal auf der Website bei der Steuerbehörde einen Aufschub beantragen. Dieser Aufschub wird in der Regel ohne weitere Fragen von der Steuerbehörde gewährt bis zum 1. September 2020.
Digitale Einreichung
Wenn Ihre Steuererklärung dennoch kurzfristig eingereicht werden muss, beispielsweise um die Rückerstattung schnell zu erhalten, können Sie uns die erforderlichen Daten selbstverständlich digital übermitteln (beispielsweise per E-Mail). Die digitale Übermittlung von Informationen ist in der aktuellen Situation, in der physische Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollten, ohnehin vorzuziehen.
Vielleicht können wir uns mit den Angaben aus der VIA (der vorausgefüllten Steuererklärung) behelfen, gegebenenfalls ergänzt durch die Informationen, die dort nicht enthalten sind.
Für die VIA-Daten hast du vom Finanzamt ein Vollmachtsformular erhalten. Dieses Formular enthält einen QR-Code, der uns Zugriff auf deine VIA-Daten gewährt. Schick uns bitte einen gut lesbaren Scan oder ein Foto des Vollmachtsformulars, damit wir für dich loslegen können.
Anrufen ist erlaubt!
Sollte das alles nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Kundenbetreuer. Gemeinsam werden wir dann sicher eine passende Lösung finden.
