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Informationen darüber, wie die NOW-Programme funktionieren, finden Sie in unserem Factsheet Sofortmaßnahmen zur Überbrückung für den Erhalt des Arbeitsplatzes (NOW)
Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die beim UWV die Sofortmaßnahme Überbrückung für Beschäftigung 1.0 (NOW 1.0) beantragt haben, ist es an der Zeit, sich auf die Ermittlung der Endabrechnung (vorzubereiten). Ab dem 7. Oktober 2020 begann die Einreichungsfrist für die Ermittlung der endgültigen NOW 1.0 Abrechnung.
Einreichungsfristen
Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Feststellung von NOW-1 endet am 31. Oktober 2021.
Verabschiedung NOW-1
Der Unternehmer kann den Feststellungsantrag mit Hilfe eines Antragsformulars stellen, das auf der Website des UWV zur Verfügung steht. Die folgenden Informationen sind bei der Beantragung von Feststellungen wichtig:
- Angaben zum Unternehmen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Nummer der Handelskammer, Angaben zur Kontaktperson;
- Die Lohnsteuernummer, für die die NOW-1-Regelung beantragt wurde;
- Der tatsächliche Prozentsatz des Umsatzverlustes während des Zeitraums, für den die NOW-1-Regelung beantragt wurde;
- die Kontonummer und die Zuschreibung;
- eine Kopie des Kontoauszugs;
- Je nach Höhe der Vorauszahlung und des endgültigen Festsetzungsbetrags kann eine Erklärung eines Dritten oder ein Bericht eines Wirtschaftsprüfers erforderlich sein.
Das UWV und das SZW-Ministerium haben zwischen den folgenden 7 Situationen unterschieden:
- Vorschussbetrag: : < 20.000 € und Feststellungsbetrag: < 25.000 €:
In diesen Fällen genügt es, wenn der Unternehmer eine Abrechnungserklärung abgibt. Mit dieser Erklärung muss der Unternehmer nicht keine eine Erklärung Dritter oder ein Bestätigungsvermerk vorgelegt werden.
- Vorschussbetrag: ≥ 20.000 € und < 100.000 € und/oder Feststellungsbetrag: ≥ 25.000 € und < 125.000 €:
In diesen Fällen sollte der Unternehmer zusammen mit der Erklärung eine Erklärung eines Dritten vorlegen.
- Vorschussbetrag: ≥ 100.000 € und < 375.000 € und/oder Feststellungsbetrag: ≥ €125.000 und < €375.000 und das Unternehmen ist nicht prüfbar:
In diesen Fällen ist bei der Einreichung der Erklärung eine Erklärung des Wirtschaftsprüfers über die Zusammenstellung erforderlich.
- Vorschussbetrag: ≥ 100.000 € und < 375.000 € und/oder Feststellungsbetrag: ≥ €125.000 und < €375.000 und das Unternehmen ist gut prüfbar:
In diesen Fällen muss der Prüfer bei der Einreichung der Erklärung einen Bestätigungsvermerk mit eingeschränkter Sicherheit abgeben.
- Vorschussbetrag: ≥ 375.000 € und/oder Feststellungsbetrag: ≥ €375.000 und das Unternehmen ist nicht prüfbar:
Auch in diesen Fällen ist ein Bestätigungsvermerk mit eingeschränkter Prüfungssicherheit erforderlich.
- Vorschussbetrag: ≥ 375.000 € und/oder Feststellungsbetrag: ≥ €375.000 und das Unternehmen ist gut prüfbar:
In diesen Fällen ist ein Bestätigungsvermerk mit hinreichender Sicherheit erforderlich.
- Das Unternehmen ist Teil einer Gruppe/eines Konzerns, hat aber einen Antrag auf Ebene der Betriebsgesellschaft gestellt und der Vorschussbetrag: < 20.000 € und der Ermittlungsbetrag: < 25.000 €:
Auch in diesen Fällen ist ein Bestätigungsvermerk mit hinreichender Sicherheit erforderlich.
Dies bedeutet, dass der Prüfer die Tiefe und den Umfang der durchzuführenden Arbeiten auf der Grundlage des geforderten Bestätigungsvermerks zur NOW-1-Bestimmung bestimmt. Im Falle eines Bestätigungsvermerks mit hinreichender Prüfungssicherheit wird der Prüfer also sehr viel Arbeit in die Tiefe gehen und eine Menge (zusätzliche) Arbeit leisten müssen. Für die anderen Erklärungen wird die Arbeit des Prüfers ebenfalls umfangreich sein, aber in geringerem Umfang und mit geringerer Tiefe.
Vom Prüfer durchzuführende Arbeiten
Die (zusätzlichen) Prüftätigkeiten für die Zusammenstellung und die Prüfberichte sind auf der Grundlage eines zur NOW 1.0 gehörenden Prüfprotokolls vordefiniert. Die (zusätzlichen) Aktivitäten in Bezug auf die Drittstaatenerklärung sind ebenfalls vordefiniert und in der Drittstaatenerklärung vollständig enthalten.
Diese (zusätzliche) Arbeit konzentriert sich auf die verschiedenen Komponenten der Bestimmung. Diese Komponenten sind wie folgt.
- Teilkonzern/Arbeitsunternehmen - der Prüfer sollte u. a. auf der Grundlage zusätzlicher Arbeiten feststellen, dass:
- auf der entsprechenden Konzern-/Arbeitsgruppenebene wird die Bestimmung vorgelegt;
- wenn es einen Antrag auf Konzernebene gibt, werden die richtigen Entitäten in die Ermittlung einbezogen.
- Komponente Umsatz Bezugszeitraum[1] - Der Prüfer sollte unter anderem auf der Grundlage zusätzlicher Arbeiten feststellen, dass:
- die richtigen Umsatzkategorien in den Umsatz des Bezugszeitraums einbezogen werden;
- die Abgrenzung des Umsatzes des Bezugszeitraums korrekt vorgenommen wurde;
- der Umsatz des Bezugszeitraums korrekt berechnet wurde.
- Komponente Umsatz Messzeitraum[2] - Der Prüfer sollte unter anderem auf der Grundlage zusätzlicher Arbeiten feststellen, dass:
- Die Umsatzerlöse für den Bewertungszeitraum wurden auf der Grundlage einer einheitlichen Anwendung der angewandten Rechnungslegungsmethoden berechnet;
- die richtigen Umsatzkategorien wurden in den Umsatz des Messzeitraums einbezogen;
- die Abgrenzung des Umsatzes während des Messzeitraums korrekt vorgenommen wurde;
- der Umsatz des Messzeitraums korrekt berechnet wurde.
- Komponente Lohnsumme - der Prüfer sollte unter anderem auf der Grundlage zusätzlicher Arbeiten feststellen, dass:
- Abstimmung der Gehaltsabrechnung mit den Gehaltsabrechnungsunterlagen;
- der Lohnsumme tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurde;
- es gibt keine fiktiven/lustigen Arbeitsverhältnisse.
Umsatzkonzept auf der Grundlage von NOW 1.0
Eine der Schwierigkeiten der Regelung besteht darin, daß die NOW 1.0-Regelung einen weiter gefaßten Begriff des Umsatzes definiert als den, der jährlich in den Jahresabschlüssen/Jahreszahlen ausgewiesen wird. Auf der Grundlage von Abschnitt 1 Absatz 2 der NOW 1.0-Regelung fallen alle Einkünfte, die sich aus der Ausübung der normalen Geschäftstätigkeit einer Organisation ergeben, auch wenn sie üblicherweise mit einem anderen Begriff als Umsatz bezeichnet werden, für die Zwecke dieser Regelung unter den Umsatz. Beispiele hierfür sind erhaltene Krankengeldzahlungen, Lohnzuschüsse und Umsatzprämien.
Dies bedeutet, dass der Umsatz auf der Grundlage dieses Umsatzkonzepts sowohl für den Bezugszeitraum als auch für den Bewertungszeitraum ermittelt werden muss und sich von dem Umsatz unterscheidet, der normalerweise in den Jahresabschlüssen oder Zwischenberichten ausgewiesen wird.
Bestimmung/Abgrenzung des Umsatzes
Der Prüfer sollte auch auf eine angemessene Abgrenzung des Umsatzes achten. Dies bedeutet, dass die Einnahmen in der richtigen Periode erfasst werden. Dies erfordert zusätzliche Arbeiten an den ausgewiesenen Positionen der laufenden Projekte und/oder der noch zu fakturierenden und/oder im Voraus fakturierten Umsätze. Dies gilt für die Abgrenzung des Bezugszeitraums sowie für den Beginn und das Ende des Bewertungszeitraums. Zuschüsse wie TVL, TOGS und TOZO werden unter Berücksichtigung des Zeitraums, für den sie erhalten wurden, dem Bewertungszeitraum zugeordnet.
Fluktuation innerhalb einer Gruppe/eines Konzerns
Wenn der Unternehmer Teil einer Gruppe/eines Konzerns ist (und der NOW auf Konzernebene beantragt wird), dann sollte der Umsatz der gesamten Gruppe einbezogen werden. Umsätze aufgrund von Transaktionen zwischen den verschiedenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns/einer Unternehmensgruppe werden dabei eliminiert. Umsätze von verbundenen Unternehmen im Ausland werden nur berücksichtigt, wenn dort niederländische Sozialversicherungslöhne gezahlt werden.
Keine Bestimmung
Der Unternehmer, der festgestellt hat, dass aufgrund der realisierten Zahlen im Nachhinein kein Anspruch auf die NOW-1-Regelung besteht, kann dies durch die Einreichung einer Nullfeststellung bekannt geben. In diesem Fall braucht der Unternehmer keine ergänzende (Wirtschaftsprüfer-)Erklärung abzugeben, und die gesamte Vorauszahlung muss an das UWV zurückgezahlt werden. Natürlich ist es wichtig, zunächst sorgfältig zu prüfen, ob eine Nullfeststellung korrekt ist. Andernfalls würde der Unternehmer zu Unrecht auf den Freibetrag im Rahmen der NOW-1.0-Regelung verzichten.
Keine Bestimmung
Stellt der Unternehmer beim UWV keinen oder nicht rechtzeitig einen Antrag auf Feststellung der NOW 1.0, geht das UWV davon aus, dass der Unternehmer keinen Anspruch auf die Feststellung der NOW 1.0 hat. Der Unternehmer muss dann die gesamte Vorauszahlung zurückzahlen.
UWV Prüfung und Abrechnung
Ist der Unternehmer aufgrund der Höhe der Vorauszahlung und der Höhe der endgültigen Festsetzung nicht verpflichtet, eine Drittschuldnererklärung oder einen Wirtschaftsprüferbericht vorzulegen, erfolgt die Beurteilung der Festsetzung durch das UWV.
Muss der Unternehmer bei der Ermittlung des NOW 1.0-Schemas eine Stellungnahme eines Dritten oder einen Prüfbericht vorlegen, beurteilt das UWV die Ermittlung unter Einbeziehung der Stellungnahme eines Dritten oder des Prüfberichts. Falls erforderlich, kann das UWV zusätzliche Daten anfordern.
Das UWV ermittelt auch die Diskrepanz zwischen den gezahlten Vorschüssen und der endgültigen Feststellung. Wenn der Unternehmer zu viel NOW erhalten hat, muss er es zurückzahlen. Wenn der Unternehmer zu wenig erhalten hat, erhält er den Restbetrag trotzdem. Das UWV ist bestrebt, dem Unternehmer die endgültige Beihilfe so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Die Frist hierfür beträgt 52 Wochen nach Einreichung des Feststellungsantrags.
In dem Moment, in dem die NOW 1.0 vom UWV durch einen Beschluss endgültig festgestellt wird und ein Betrag der NOW zurückgezahlt werden muss, muss dies innerhalb von sechs Wochen geschehen (innerhalb von sechs Wochen nach dem Feststellungsbeschluss des UWV).
Gelingt dies nicht innerhalb von sechs Wochen, sollte das UWV kontaktiert werden, das eine Zahlungsvereinbarung über 12 Monate und in Extremfällen auch länger treffen kann.
Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht für die Folgen von Maßnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.
[1] Der Umsatz des Referenzzeitraums bezieht sich auf ¼ des Umsatzes des Jahres 2019. Wurde das Unternehmen nach dem 1. Januar 2019 gegründet und/oder liegt ein unterbrochenes Geschäftsjahr vor, gelten zusätzliche Regeln für die Bestimmung des Referenzumsatzes.
[2] Der Umsatz des Messzeitraums bezieht sich auf den Umsatz in den drei aufeinanderfolgenden Monaten, für die der Unternehmer NOW 1.0 beantragt hat.
