
Sollten Sie unerwarteterweise langfristig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden, müssen Sie gemäß dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) einen Eigenbeitrag entrichten. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Die Höhe des Eigenanteils wird vom Zentralen Verwaltungsamt (CAK) festgelegt. Das CAK stützt sich dabei auf die Daten von vor zwei Jahren.
Einkommen und Vermögen
Für die Berechnung des Eigenanteils wird das Gesamteinkommen von vor zwei Jahren herangezogen. Dabei handelt es sich um die Summe der Einkünfte in den drei Spalten der Einkommensteuererklärung.
Vermögen
Bei der Berechnung des fälligen Eigenanteils wird zudem das Vermögen in Box 3 (Einkünfte aus Sparen und Kapitalanlagen) berücksichtigt. Das Vermögen wird angerechnet, wenn es den steuerfreien Freibetrag von 30.846 € (2020) übersteigt. Durch eine Verringerung des Vermögens in Box 3 lässt sich auch der Eigenbeitrag senken.
Senken Sie die Leistung in Box 3
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Eigenkapital zu verringern. Denken Sie beispielsweise daran, das Vermögen an Kinder oder Enkelkinder zu verschenken. Diese Schenkungen können in bar oder auf dem Papier erfolgen. Mehr über die Schenkung auf dem Papier erfahren Sie in unserem Artikel: Vergessen Sie nicht, die Zinsen auf Ihre Schuldanerkenntnis zu berücksichtigen.
Wir beraten Sie gerne dabei, welche Art der Schenkung am besten zu Ihrer Situation passt.
Hast du eine Patientenverfügung?
Ein sogenanntes Testament zu Lebzeiten kann eine Vollmacht zur Vornahme von Schenkungen enthalten. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, sobald Sie in eine Pflegeeinrichtung eintreten. Mithilfe der Patientenverfügung bleibt es dann dennoch möglich, den Umfang des Vermögens in Box 3 durch Schenkungen zu verringern.
Hat sich etwas geändert?
Werden Sie in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen und sind Ihr Einkommen und/oder Ihr Vermögen jetzt niedriger als am 1. Januar vor zwei Jahren? Dann können Sie beim CAK beantragen, dass die Eigenbeteiligung anhand der aktuellen Daten neu festgesetzt wird.
