
Obwohl der Nikolaus und seine Helfer schon eine Weile außer Landes waren, schlugen unsere Herzen kurz vor Weihnachten vor Vorfreude. Noch vor der Weihnachtspause des Bundestages würde Staatssekretär Wiebes in einem Schreiben erläutern, wie es mit der selbstverwalteten Rente des Hauptgesellschafters weitergeht.
Brief der Kammer
Natürlich ist die Brief der Kammer zur selbstverwalteten Altersvorsorge kurz vor der Sommerpause (am Donnerstag, 17. Dezember 2015). Doch der Inhalt ist schlichtweg enttäuschend. Eigentlich hätten zwei Zeilen des Staatssekretärs ausgereicht. Nämlich die Feststellung, dass er noch nicht am Ende ist. Oder um es mit den Worten des Staatssekretärs zu sagen: Er steht an einem Scheideweg und hat noch zu viel Angst, ihn zu überqueren.
Eigene Verwaltung ab 2017
Der Zeitrahmen hat sich übrigens nicht geändert. Der Minister will nach wie vor, dass die Änderungen für selbstverwaltete Renten am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Aber dann muss der Zebrastreifen bis Anfang 2016 eingerichtet sein.
Das wird übrigens heikel genug sein. Denn der Staatssekretär muss nicht nur die Kreuzung sicher sehen. Er muss auch abwägen, ob er dabei nicht vielleicht (ein bisschen) links oder rechts halten muss. Ein heißes Eisen sind die Ansprüche des Partners des Rentners, die fast immer Teil einer selbstverwalteten Rente sind.
Phasing-out
Enthält der Brief also kein Signal? Natürlich gibt es eins. In der früheren Mitteilung schien sich der Staatssekretär für die Umwandlung der selbstverwalteten Rente in eine Alterseinkommensreserve (OBR) zu entscheiden. Diese Option bleibt bestehen, wird aber wahrscheinlich mit der Möglichkeit des steuerlich geförderten Aufkaufs der selbstverwalteten Rente kombiniert. Mit dieser Maßnahme will Wiebes das bereits begonnene Auslaufen der selbstverwalteten Renten fördern. Die steuerlich geförderte Umwandlung bedeutet natürlich, dass auf die umgewandelte Summe Lohnsteuer, aber keine Revisionszinsen fällig werden. Darüber hinaus werden nur 80% der Ablösesumme besteuert. Diese Regelung ähnelt der jüngsten Möglichkeit der erleichterten Rückgabe von Lebenslaufguthaben und Gehaltsstempeln. Es handelt sich um eine vorübergehende Regelung.
