Rückstellung für künftige Übergangsentschädigungen

Wenn Sie Mitarbeiter entlassen, müssen Sie ihnen in der Regel eine Übergangsentschädigung zahlen. Dürfen Sie für künftig zu erwartende Übergangsentschädigungen eine Rückstellung bilden? Die Bezirksgericht Nordniederlande ist anderer Meinung. Der Unternehmer in dieser Sache unternimmt jedoch nicht genügend Anstrengungen, um die einstweilige Verfügung zu begründen.

Kriterien für eine Einrichtung

Das Gericht prüft die in der Körperschaftsteuererklärung des Unternehmers ausgewiesene Rückstellung anhand der drei Kriterien aus dem allseits bekannten „Ziegel-Urteil“:

  • Beruhen die Aufwendungen auf Sachverhalten oder Umständen, die in der Zeit vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind?
  • Können die künftigen Ausgaben übrigens auch diesem Zeitraum zugeordnet werden?
  • Besteht hinsichtlich der Ausgaben eine hinreichende Sicherheit, dass sie tatsächlich anfallen werden?

Angemessene Sicherheit

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Unternehmer nicht hinreichend dargelegt hat, dass eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Ausgaben tatsächlich anfallen werden. Das einzige Argument, das der Unternehmer hierfür anführt, ist, dass die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass Arbeitnehmer nicht ihr ganzes Leben lang bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind.

Es versteht sich von selbst, dass das Gericht allein auf der Grundlage dieses Arguments die Bildung der Rückstellung zu Recht ablehnt. Der Unternehmer muss nachweisen, dass Mitarbeiter in Zukunft unfreiwillig ausscheiden müssten. Denn nur dann ist die Übergangsentschädigung fällig.

Tarifsenkung

Im Rahmen der Körperschaftsteuer ist die Bildung einer Rückstellung in den Jahren 2018 und 2019 besonders interessant. Schließlich werden die Steuersätze dieser Steuer sinken. Zukünftige Kosten lassen sich natürlich besser von den höheren aktuellen Gewinnsteuersätzen abziehen.

GewinnPreise 2018Preise 2019Preise 2020Preise 2021
bis zu 200.000 €20%19%16,5%15%
über 200.000 €25%25%22,55%20,5%

Diese Bedeutung wird zweifellos dazu führen, dass die Bildung von Rückstellungen von den Steuerbehörden besonders genau unter die Lupe genommen wird. Es ist wichtig, sowohl die Bildung als auch die Höhe einer Rückstellung so gut wie möglich zu begründen.

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