Regierung hält am VBAR-Gesetz fest

Sozialminister Van Hijum erklärt in einer brief erklärte gegenüber dem Parlament, dass er davon ausgeht, den Gesetzentwurf zum VBAR-Gesetz noch vor dem Sommer im Parlament einzubringen.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Juli 2025 beim Parlament.

Frühstücksrunden

Im Oktober haben wir in einer Reihe gut besuchter Frühstücksveranstaltungen unter anderem den Gesetzentwurf zum VBAR-Gesetz erläutert. VBAR steht für „Klärung der Beurteilung des Arbeitsverhältnisses und Einführung einer Rechtsvermutung“. In unserem Artikel Änderung der Vorschriften für Selbstständige Wir beschreiben das im VBAR-Gesetz festgelegte System zur Beurteilung von Arbeitsverhältnissen.

Damals schwebte das „Über“-Urteil bereits über dem Markt. In diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof am 21. Februar 2025 Antworten auf die vom Amsterdamer Berufungsgericht gestellten (Vorabentscheidungs-)Fragen gegeben. Wir beschreiben dieses Urteil in unserem Artikel Bei der Bewertung der Selbstständigkeit zählt auch das Unternehmertum.

Im Einklang mit

Van Hijum erklärt in seinem Schreiben an das Parlament, dass er den Gesetzentwurf zum VBAR-Gesetz mit dem „Über“-Urteil in Einklang bringen werde. Das bedeutet, dass die unternehmerische Tätigkeit bei der Beurteilung des Arbeitsverhältnisses in vollem Umfang berücksichtigt wird – und nicht, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, nur dann, wenn die Anhaltspunkte, die auf ein Arbeitnehmerverhältnis hindeuten, genauso schwer wiegen wie die Anhaltspunkte, die auf eine selbständige Tätigkeit hindeuten.

Es ist weiterhin geplant, das VBAR-Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, doch der Minister merkt an, dass der Zeitplan dafür recht eng sei.

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