Untere Schwelle für die Anmeldung von ICL

20151023_Schwelle_ICL_VWGNijhof

Ein Unternehmer, der Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr liefert, muss dies regelmäßig gegenüber dem Finanzamt melden. Diese Meldung innergemeinschaftlicher Leistungen (ICP) muss in Bezug auf Warenlieferungen monatlich erfolgen, es sei denn, die Summe der ICLs in einem Monat beträgt nicht mehr als 100.000 €. Die ICL-Meldung muss dann vierteljährlich eingereicht werden. Ab 2016 wird dieser Schwellenwert gesenkt und muss bereits ab 50.000 € Die ICP-Meldung muss monatlich bei den ICLs eingereicht werden. Die europäischen Vorschriften verpflichten die Niederlande zu dieser Anpassung. Wird die ICP-Meldung nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, verhängt die Steuerbehörde Verspätungsstrafen.

Von einem innergemeinschaftliche Lieferung (ICL) Dies ist der Fall, wenn Waren geliefert werden:
– an ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Unternehmer und
– die Waren im Zusammenhang mit der Lieferung in diesen anderen Mitgliedstaat werden befördert oder versandt.
Der Nachweis, dass die Waren an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer geliefert werden, erfolgt durch die Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers über VIES (Screenshot des Überprüfungsergebnisses in die Akte aufnehmen). Der Nachweis über den Transport oder den Versand der Waren erfolgt anhand aller möglichen (Verwaltungs-)Unterlagen. Da für ein ICL der Tarif 0% gilt, werden an diesen Nachweis wesentlich höhere Anforderungen gestellt.

In der ICP-Meldung werden neben den ICLs auch die innergemeinschaftliche Dienstleistungen. Diese Meldung erfolgt stets vierteljährlich, unabhängig vom Umfang der in einem Zeitraum erbrachten innergemeinschaftlichen Dienstleistungen und unabhängig von dem Zeitraum, für den die Meldung bezüglich der Lieferungen von Gegenständen abzugeben ist. Eine innergemeinschaftliche Dienstleistung liegt vor, wenn die Dienstleistung für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer erbracht wird und die Hauptregel zur Bestimmung des Ortes der Dienstleistung Anwendung findet. Die Erhebung der Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Dienstleistungen wird auf den Empfänger verlagert.

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