Da das Coronavirus wieder aufgeflammt ist, musste die Regierung erneut Beschränkungen auferlegen, die in der Wirtschaft zu spüren sind. Daher wird die angekündigte VLN durch die TVL ersetzt. Die NOW wird nicht wiedereröffnet werden. Dies wurde in einer Pressemitteilung angekündigt. Brief der Kammer.
TVL Q4-2021
Die Regelung der Pauschalabgabe für die nächtliche Schließung des Gastgewerbes (VLN) wurde für Unternehmen geschaffen, die im vierten Quartal 2021 einen Umsatzverlust von mindestens 50% erleiden, einschließlich des Gastgewerbes, das nachts (von 0:00 bis 6:00 Uhr) geschlossen ist. Siehe unseren Artikel Neue Corona-Förderung Q4-2021. Dieser Plan wird also doch nicht umgesetzt werden.
Stattdessen wird die Festbetragszulage (TVL) wieder eingeführt. Unternehmen, die im vierten Quartal 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 30% im Vergleich zum vierten Quartal 2019 verzeichnen, können bei der RFO die Festbetragszulage beantragen. Die Regelung gilt auch für Unternehmen, die zuvor keinen Antrag auf TVL gestellt haben.
Nein JETZT
Das zeitlich befristete Notprogramm zur Unterstützung der Beschäftigung (NOW) wird nicht wieder geöffnet werden. Das Kabinett stellt u.a. fest, dass die Öffnung dieser Regelung nicht der derzeitigen Anspannung auf dem Arbeitsmarkt entspricht. Einerseits suchen Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren händeringend nach Arbeitskräften. Andererseits gibt es in bestimmten Sektoren über einen längeren Zeitraum hinweg strukturell keine oder weniger Arbeit.
Andere Regelungen
Für landwirtschaftliche Betriebe bleibt die Regelung der ungedeckten Fixkosten (OVK) bestehen. Die Ergänzungszulage für Veranstaltungen (ATE) wird 2021 verlängert, solange es ein Veranstaltungsverbot gibt. Für Kultureinrichtungen wird das Zusatzprogramm des Podum Arts Fund aufgestockt. Und auch für den Profi- und Amateursport werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
