Studierende an Universitäten und Fachhochschulen dürfen im Rahmen des Darlehenssystems unbegrenzt dazuverdienen. Seit kurzem steht fest, dass dies auch für die berufsbildenden Schulen (MBO) gilt.
Keine Überprüfung des Nebeneinkommens
Durch die Einführung der Gesetz zur Wiedereinführung der Grundförderung für das Hochschulstudium Ab dem 1. Januar 2024 wird die Einkommensgrenze für Schüler der berufsbildenden Sekundarstufe (MBO) abgeschafft. In den Jahren 2022 und 2023 überprüft die Dienststelle für die Durchführung des Bildungswesens (DUO) berücksichtigt die Nebeneinkünfte nicht mehr. Der Senat hat dies am 6. Juni 2023 bestätigt. Das bedeutet, dass Nebeneinkünfte von MBO-Studierenden in diesen Jahren keine Auswirkungen auf ihre Studienfinanzierung haben.
