Nachweis der privaten Nutzung ohne Fahrtenbuch

Wenn Sie in einem Kalenderjahr weniger als 501 Kilometer privat mit Ihrem Firmenwagen zurücklegen, können Sie beim Finanzamt einen Erklärung zur Nichtnutzung des Fahrzeugs für private Zwecke Anträge. Ihr Arbeitgeber darf dann für das Auto keinen Pauschalbetrag zu Ihrem Lohn hinzurechnen.

Proof

Die Beweispflicht, dass du in einem Jahr weniger als 501 Kilometer privat mit dem Auto zurücklegst, liegt dann bei dir. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass du mehr als 500 Kilometer privat gefahren bist, erhebt das Finanzamt die Lohnsteuer nachträglich. Der Nachforderungsbescheid wird dann nicht Ihrem Arbeitgeber zugestellt, sondern landet direkt in Ihrem Briefkasten. In dem Bescheid werden neben der Lohnsteuer auch Steuerzinsen und eine (meist hohe) Geldbuße in Rechnung gestellt.

Der Nachforderungsbescheid wird jedoch an deinen Arbeitgeber geschickt, wenn dieser weiß, dass du mit deinem Dienstwagen mehr als 500 Kilometer privat gefahren bist.

Kilometerstandaufzeichnung

Wenn Sie über eine Bescheinigung über die Nichtnutzung des Firmenwagens für private Zwecke verfügen, sind Sie nicht verpflichtet, für Ihren Firmenwagen ein (lückenloses) Fahrtenbuch zu führen. Sie können auf andere Weise nachweisen, dass Sie weniger als 501 Kilometer privat gefahren sind. Bei Appellationsgerichtshof Den Haag Kürzlich hat sich erneut gezeigt, dass es ohne eine (lückenlose) Kilometerabrechnung oft sehr schwierig ist, dieser Beweispflicht nachzukommen.

In diesem Fall wird dem Geschäftsführer einer GmbH von seinem Arbeitgeber ein Lexus zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besitzt er privat einen Audi Q7. Für den Lexus erhält er vom Finanzamt eine Bescheinigung über die Nichtnutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken.

Die Steuerbehörde fordert den Geschäftsführer für die Jahre 2011 bis einschließlich 2013 auf, nachzuweisen, dass er in diesen Jahren mit dem Lexus weniger als 501 Privatkilometer zurückgelegt hat. Der Geschäftsführer antwortet, dass er keine Kilometerabrechnung geführt habe. Das Gericht stimmt zu, dass dies zwar nicht erforderlich ist, jedoch andere Nachweise erforderlich sind. Das Gericht fügt hinzu, dass die Beweislast so hoch ist, dass überzeugend nachgewiesen werden muss, dass in einem Kalenderjahr mit dem Dienstwagen weniger als 501 private Kilometer zurückgelegt wurden.

Vor dem Amtsgericht begnügt sich der Geschäftsführer mit der bloßen Erklärung, dass er den Lexus nicht privat gefahren habe. Vor dem Landgericht gibt er sich etwas mehr Mühe. Er legt nachträglich erstellte Kilometeraufstellungen vor, die er später noch korrigiert. Zudem legt er eine Begründung vor, aus der hervorgeht, dass mit dem Privatwagen in jedem der genannten Jahre etwa 10.000 Kilometer zurückgelegt wurden. Und er legt die Aufzeichnungen aus einem vom Finanzamt zertifizierten Software-Tool vor, aus der hervorgeht, dass er von 2015 bis einschließlich 2018 etwa ebenso viele geschäftliche Kilometer zurückgelegt hat, wie aus den für die Jahre 2011 bis einschließlich 2013 vorgelegten Kilometeraufstellungen hervorgeht.

Nachforderungen

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Geschäftsführer nicht hinreichend überzeugend nachgewiesen hat, dass in jedem der Jahre 2011 bis einschließlich 2013 weniger als 501 Kilometer für private Zwecke mit dem Lexus zurückgelegt wurden. Die erlassenen Nachforderungsbescheide bleiben daher bestehen.

Die zu zahlende Lohnsteuer beträgt pro Jahr 21.899 €. Die für die genannten Jahre in Rechnung gestellten Zinsen belaufen sich auf: 2.492 €, 1.950 € und 1.293 €. In diesem Fall wurden Strafen nur für die Jahre 2011 und 2012 verhängt: 2.500 € und 1.950 €, doch diese Beträge wurden im Laufe des Verfahrens auf 1.500 € herabgesetzt.

Inhaltsübersicht