Es liegt ein Vorschlag zur Modernisierung der Durchführungsbestimmungen zur Kinderarbeit (NRK) vor, der sich derzeit in der Phase der Internet-Konsultation befindet. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen den positiven Aspekten eines Nebenjobs und von Ferienjobs Rechnung, ohne dass dies zu Lasten der (Arbeits-)Bedingungen der Kinder geht.
Aktuelle Situation
Das Arbeitszeitgesetz (ATW) verbietet die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren, außer unter bestimmten Voraussetzungen bei leichter Arbeit, die keine Gefahr für die Gesundheit darstellt und die schulische Bildung nicht beeinträchtigt.
Vorgeschlagene Änderungen
1. Mehr Spielraum für Arbeit an schulfreien Tagen und in den Ferien
- 13- und 14-Jährige dürfen an schulfreien Tagen bis 20:00 Uhr arbeiten und dürfen sonntags arbeiten.
- 15-Jährige dürfen in schulfreien Wochen bis 21:00 Uhr und unter bestimmten Voraussetzungen auch sonntags arbeiten. An schulfreien Tagen dürfen sie nun ebenfalls bis 20:00 Uhr arbeiten.
- Voraussetzungen: Zustimmung des Betriebsrats oder der Personalvertretung sowie nachweisliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten. Die niederländische Arbeitsaufsichtsbehörde kann diese Einwilligung überprüfen.
2. Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren im Gastgewerbe
- Kinder im Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahren dürfen nicht in Räumlichkeiten arbeiten, in denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen (diese Regelung ist bereits im Gaststättengesetz verankert).
- Ausgenommen sind Tätigkeiten in anderen Räumen ohne Kundenkontakt, wie beispielsweise Geschirr spülen oder Mithilfe in der Küche.
- Diese Maßnahme sorgt für eine bessere und einheitlichere Durchsetzung durch die Arbeitsaufsichtsbehörde.
Auswirkungen der Änderungen
- Für 13- bis 15-Jährige: Mehr Möglichkeiten für Nebenjobs und Ferienjobs an schulfreien Tagen und sonntags. Eine nachweisliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
- Für Arbeitgeber: zusätzlicher Verwaltungsaufwand zur Erfassung der Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten, dafür aber mehr Flexibilität bei der Personalplanung.
- Verbot in Gastronomiebetrieben: Klarheit und eine bessere Durchsetzung der Arbeitsvorschriften für Kinder, was die Sicherheit erhöht.
