Mindeststundenlohn steigt zum 1. Juli 2026 auf 14,99 €

Die Beträge gemäß dem Gesetz über den Mindestlohn und den Mindesturlaubsgeldzuschlag werden halbjährlich angepasst. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für Personen ab 21 Jahren 14,99 €.

Mindestlohn für Jugendliche

Für Personen unter 21 Jahren gelten Beträge, die sich aus dem gesetzlichen Mindeststundenlohn ableiten.

AlterStaffelungPro Stunde

21 Jahre und älter

100,0%

14,99 €

20 Jahre

80,0%

11,99 €

19 Jahre

60,0%

8,99 €

18 Jahre

50,0%

7,50 €

17 Jahre

39,5%

5,92 €

16 Jahre

34,5%

5,17 €

15 Jahre

30,0%

4,50 €

Bbl

Für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags im berufsbegleitenden Ausbildungsgang (BBL) beschäftigt sind, gelten im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren abweichende Beträge.

AlterStaffelungPro Stunde

 20 Jahre

 61,5% 

 9,22 € 

 19 Jahre

 52,5% 

 7,87 € 

 18 Jahre

 45,5% 

 6,82 € 

Referenzmonatslohn

Das Referenzmonatsgehalt, das zur Festlegung der Höhe und der Indexierung verschiedener Leistungen herangezogen wird, beträgt ab dem 1. Juli 2026 brutto 2.337,00 € pro Monat.

Quelle: Ministerium für Soziales und Arbeit | Gesetzesänderung | 23.04.2026
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