Die Beträge gemäß dem Gesetz über den Mindestlohn und den Mindesturlaubsgeldzuschlag werden halbjährlich angepasst. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für Personen ab 21 Jahren 14,99 €.
Mindestlohn für Jugendliche
Für Personen unter 21 Jahren gelten Beträge, die sich aus dem gesetzlichen Mindeststundenlohn ableiten.
| Alter | Staffelung | Pro Stunde |
|---|---|---|
21 Jahre und älter | 100,0% | 14,99 € |
20 Jahre | 80,0% | 11,99 € |
19 Jahre | 60,0% | 8,99 € |
18 Jahre | 50,0% | 7,50 € |
17 Jahre | 39,5% | 5,92 € |
16 Jahre | 34,5% | 5,17 € |
15 Jahre | 30,0% | 4,50 € |
Bbl
Für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags im berufsbegleitenden Ausbildungsgang (BBL) beschäftigt sind, gelten im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren abweichende Beträge.
| Alter | Staffelung | Pro Stunde |
|---|---|---|
20 Jahre | 61,5% | 9,22 € |
19 Jahre | 52,5% | 7,87 € |
18 Jahre | 45,5% | 6,82 € |
Referenzmonatslohn
Das Referenzmonatsgehalt, das zur Festlegung der Höhe und der Indexierung verschiedener Leistungen herangezogen wird, beträgt ab dem 1. Juli 2026 brutto 2.337,00 € pro Monat.
