Mindestlohn ab dem 1. Juli 2025

Am 1. Juli 2025 steigt der gesetzliche Mindeststundenlohn um 2,42%. Für Mitarbeiter von 21 Jahre und älter Das bedeutet einen neuen Bruttobetrag von 14,40 € pro Stunde.

Stundenlohn als neuer Standard

Seit der Einführung der Gesetz zur Einführung eines Mindeststundenlohns Ab dem 1. Januar 2024 gilt der Stundenlohn als gesetzlicher Ausgangspunkt. Die Mindestbeträge pro Tag, Woche oder Monat entfallen. Dies sorgt für mehr Klarheit, erfordert aber auch besondere Aufmerksamkeit bei der Lohnabrechnung.

Sie sind verpflichtet, mindestens der gesetzliche Stundenlohn zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden.

Jugendliche und BBL-Auszubildende

Für Arbeitnehmer unter 21 Jahren gilt ein Prozentsatz des Mindestlohns für Erwachsene. Für Auszubildende im dualen Ausbildungssystem (BBL) wurden gesonderte, niedrigere Prozentsätze festgelegt.

Beispiele zum 1. Juli 2025:

AlterProzentsatzStundenlohn
21 Jahre und älter100%€ 14,40
20 Jahre80%€ 11,52
18 Jahre50%€ 7,20

BBL-Tarife:

AlterProzentsatz BBLStundenlohn
19 Jahre52,5%€ 7,56
18 Jahre45,5%€ 6,55

Was können Sie als Arbeitgeber tun?

  • Überprüfen Sie, ob Ihre Löhne den neuen Stundenlöhnen entsprechen
  • Passen Sie Verträge oder die Lohnabrechnung bei Bedarf an
  • Bitte beachten Sie die geänderten Tarifvertragsvereinbarungen
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