
Seit dem 3. Januar 2019 können Einzelunternehmer (Unternehmer und Selbstständige) im Rahmen der Umsatzsteuer das Portal „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ nutzen. Die letzte Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2018 kann bereits über „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ eingereicht werden.
Portal
Dieses neue Portal wird im Laufe des Jahres 2019 das derzeitige Unternehmerportal ersetzen. Über das Unternehmerportal können Unternehmer dann ihre Erklärungen zur Umsatzsteuer, zu den Lohnabgaben, zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer erstellen und einreichen. Alle diese Erklärungen müssen, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, digital bei der Steuerbehörde eingereicht werden.
VWG
VWG nutzt das Unternehmerportal derzeit nicht. Und wir werden auch in Zukunft „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ nicht nutzen. Wir reichen alle Steuererklärungen, die wir für unsere Kunden erstellen, mithilfe einer speziellen Software ein. Wenn Sie sich von unserer Kanzlei vollständig betreuen lassen, ist der Zugang zu den Portalen vorerst nicht erforderlich. Sollte das Portal in Zukunft mit weiteren Informationen ergänzt werden, könnte dies möglicherweise interessant werden. In diesem Fall ist jedoch vorgesehen, dass wir direkt über ein Portal, das speziell für Vermittler bestimmt ist, auf diese Informationen zugreifen können.
Meine Steuerbehörde
Wir kennen uns schon seit einigen Jahren Meine Steuerbehörde. Das ist das Webportal, über das Privatpersonen ihre Einkommensteuererklärung erstellen und beim Finanzamt einreichen. Privatpersonen greifen über ihr DigiD auf dieses Portal zu. Unternehmer können „Mijn Belastingdienst“ nicht nutzen. Auch nicht für ihre Einkommensteuererklärung.
Mein Finanzamt für Unternehmen
Sie finden „Mein Belastingdienst für Unternehmen“ auf der Website der Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl. Oben rechts auf der Startseite findest du die Schaltfläche Anmelden. Anschließend wählst du Für Unternehmer. Und danach kannst du zwischen dem alten und dem neuen Portal wählen.
Inhaber von Einzelunternehmen und Selbstständige erhalten mit ihrem DigiD Zugang zu „Mijn Belastingdienst Zakelijk“. Andere Unternehmer erhalten zu gegebener Zeit Zugang über E-Herkenning.
Natürlich wurde das neue „Mijn Belastingdienst Zakelijk“ gegenüber dem alten Unternehmerportal verbessert. Es ist benutzerfreundlicher und funktioniert besser auf Tablets und Smartphones. Eingereichte Umsatzsteuererklärungen und ICP-Meldungen können eingesehen werden (was zuvor nicht möglich war). Und während im alten Portal die Erklärung auf einmal vollständig ausgefüllt werden musste, kann sie im neuen Portal zwischengespeichert werden.
