
Ab dem 3. Januar 2018 gelten neue Vorschriften für Unternehmen oder juristische Personen, die bei einem Finanzinstitut Anlagen tätigen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Transaktionen nur noch durchführen, wenn Sie über eine LEI-Nummer verfügen. Was genau ist eine LEI und wie beantragt man diese Nummer?
Für wen gilt das Gesetz?
LEI steht für Legal Entity Identifier und ist eine eindeutige Nummer für ein Unternehmen oder eine juristische Person, die Aktien, Anleihen oder Derivate hält oder damit handelt. In Europa ist ein LEI ab dem 3. Januar 2018 für juristische Personen mit einem Wertpapierkonto bei einem Finanzinstitut verpflichtend. Ohne LEI können sie danach keine Kauf- oder Verkaufstransaktionen mehr durchführen lassen. Für manche Organisationen ist in der Praxis nicht immer klar, ob die Verpflichtung auch für sie gilt. Sind Sie sich unsicher? Sie können ganz einfach bei Ihrer Bank oder Ihrem Finanzberater nachfragen, ob Sie einen LEI benötigen.
Warum wird ein LEI künftig vorgeschrieben sein?
Ein LEI ist ein international standardisierter Code, mit dem Finanzaufsichtsbehörden (wie die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde) Transaktionen weltweit verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig eingreifen können. Er soll die Finanzmärkte transparenter machen, für eine bessere Risikokontrolle sorgen und so Anlegern mehr Schutz bieten.
Anträge und Kosten
Eine LEI-Nummer wird in den Niederlanden von der Handelskammer ausgestellt und registriert. Sie können die Nummer nur beantragen, wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind und über eine Handelskammer-Nummer verfügen. Auf kvk.nl Dann können Sie ein digitales LEI-Antragsformular ausfüllen. Die einmaligen Registrierungsgebühren betragen 65 € zzgl. MwSt. Der LEI ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr lang gültig. Die Gebühr für die jährliche Verlängerung des LEI beträgt 40 € zzgl. MwSt.
Tipp: Wenn Sie unter die neue Gesetzgebung fallen, beantragen Sie so schnell wie möglich eine LEI. So vermeiden Sie im neuen Jahr Anlagebeschränkungen.
