
Die Investitionsförderung für nachhaltige Energie (ISDE) ermöglicht es Unternehmern und Privatpersonen, Zuschüsse für den Kauf von Wärmepumpen, Biomassekesseln, Palettenheizungen und Solarkesseln zu erhalten.
Erneuerbare Energie
Die Regierung will die Beheizung von Wohnungen und Geschäftsräumen weniger mit Erdgas und mehr mit erneuerbaren Energien fördern. Dadurch wird Energie gespart und der CO2-Ausstoß verringert.
Investitionszuschuss
Die ISDE ist ein Investitionszuschuss. Das bedeutet, dass Sie in ein förderfähiges Gerät investieren müssen und der Staat dann die Kosten für diese Investition übernimmt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Geräts ab, das Sie kaufen. Die genauen Beträge pro Gerät finden Sie in den Gerätelisten:
Geräteliste Wärmepumpen
Geräteliste Solarwarmwasserbereiter
Geräteliste Palettenheizungen
Geräteliste Biomasseheizung
Anfrage
Sie können sich für die ISDE auf der Website Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) vom 4. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 (17:00 Uhr). Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Budget für 2016 beträgt 70 Millionen Euro. Die Regelung ist mehrjährig und läuft vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Das Budget wird für jedes Jahr neu festgelegt.
Nachdem Sie von der RFO die Mitteilung erhalten haben, dass der von Ihnen beantragte Zuschuss aufgrund der Ausschöpfung des Budgets nicht gezahlt wird, haben Sie 12 Monate Zeit, Ihren Antrag erneut einzureichen. Sie können dann den Zuschuss für das folgende Jahr beantragen.
Die Beantragung des Investitionszuschusses duurzame energie erfolgt online über die RVO-Website:
Anwendung durch Einzelpersonen
Bewerbung von Unternehmern
Dazu benötigen Sie eRecognition.
Der Antragsteller darf den Kaufvertrag für das Gerät erst abschließen, wenn der Antrag auf Zuschuss von der RFO genehmigt wurde. Das Gerät muss dann innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen werden. Nach der Inbetriebnahme muss die RFO um die Festsetzung des Zuschusses ersucht werden. Anschließend darf das Gerät innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Zuschussfestsetzung nicht entfernt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Vorschuss auf den Zuschuss zu beantragen.
Private Antragsteller beantragen den Zuschuss, nachdem das Gerät installiert und in Betrieb genommen worden ist. Auch dann darf das Gerät 12 Monate lang nicht entfernt werden.
