
Aufgrund der Corona-Krise gelten für das Jahr 2020 keine Obergrenzen für die Höhe der Nebeneinkünfte von Schülern. Dies hat die Dienst Uitvoering Onderwijs (DUO) bekannt gegeben.
Für wen gelten die Beschränkungen?
Die Grenzen für Nebeneinkünfte gelten nur noch für:
- MBO-Schüler unter 18 Jahren mit einem Reiseprodukt;
- MOG-Teilnehmer ab 18 Jahren, die eine Studienbeihilfe erhalten;
- Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, die nach dem alten System eine Studienfinanzierung erhalten.
Kindergeld
Die Einkommensgrenzen für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, deren Eltern Kindergeld beziehen, waren bereits zum 1. Januar 2020 aufgehoben worden. Diese Ferienaushilfen dürfen unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf das Kindergeld hat.
Darlehenssystem
Auch für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die das Darlehenssystem in Anspruch nehmen, sowie für Schüler der Sekundarstufe gab es bereits keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Nebenverdienstes.
