
Die Jahresbescheide und Jahresübersichten landen inzwischen auf Ihrer (digitalen) Fußmatte. Das Finanzamt öffnet den Kanal für die Steuererklärung zwar erst ab dem 1. März 2020, aber wir können schon jetzt für Sie loslegen.
Digital?: Gerne!
Die VWG stellt ab diesem Jahr auf digitale Verfahren um. Viele Behörden versenden die Informationen bereits in digitaler Form oder bieten die Möglichkeit, diese herunterzuladen. Bitte senden Sie uns diese Informationen in digitaler Form zu. Wir nehmen die Unterlagen dann in unsere digitale Akte auf.
Wenn Sie die Angaben für Ihre Steuererklärung lieber in Papierform einreichen möchten, ist das für uns natürlich kein Problem.
Vorgefüllte Steuererklärung (VIA)
Wir legen die Angaben aus der vorausgefüllten Steuererklärung (VIA) zugrunde. Um diese Daten beim Finanzamt herunterzuladen, musst du uns eine Vollmacht erteilen. Das muss jedes Jahr aufs Neue erfolgen.
Sie erhalten dazu in Kürze ein Schreiben vom Finanzamt. Reichen Sie dieses Schreiben bei uns ein. Wir scannen den im Schreiben angegebenen QR-Code ein und können anschließend die VIA-Daten digital beim Finanzamt abrufen. ACHTUNG: Das VIA-Vollmachtsschreiben ist nur begrenzt gültig.
Überprüfen
Obwohl die VIA-Daten recht genau sind, ist es dennoch sinnvoll, sie sorgfältig zu überprüfen. Zu diesem Zweck bitten wir dich, uns alle Jahresbescheinigungen und Jahresübersichten zukommen zu lassen. Selbstverständlich ist es Liste mit den für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen erforderlichen Daten wieder verfügbar.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
