
Es ist wieder an der Zeit, die Daten für die Einkommensteuer-/Versicherungsbeitragserklärung 2014 zu erfassen. Um dies zu erleichtern, haben wir eine Liste mit den erforderlichen Daten zusammengestellt. Nicht alle Angaben treffen auf jeden Steuerpflichtigen zu.
Das Finanzamt bietet die Möglichkeit, (einen großen Teil) der für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Daten herunterzuladen (die so genannte vorausgefüllte Erklärung; abgekürzt VIA). Um beurteilen zu können, ob diese Daten korrekt sind, ist es wichtig, trotzdem alle relevanten Informationen zu sammeln. Die Erklärung muss spätestens bis zum 1. Mai 2015 eingereicht worden sind. Damit möglichst viele Menschen die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen können, können die Erklärungen ab dem 1. März 2015 nur noch elektronisch eingereicht werden.
Erforderliche Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuer-/Volksversicherungsbeitragserklärung 2014
1. Die Aufforderung zur Anmeldung (diese Aufforderung umfasst ein A4-Blatt).
Achten Sie besonders auf die Richtigkeit der IBAN (Bankkontonummer), auf die eine Steuerforderung gezahlt wird.
2. Der Ehevertrag (der Inhalt kann sich auf das in der Steuererklärung zu berücksichtigende Einkommen auswirken).
3. Alle jährlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (vom Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger) aus dem aktuellen und/oder früheren Arbeitsverhältnis.
4. Änderungen in der Haushaltszusammensetzung (Heirat/Beginn des Zusammenlebens/Scheidung/Ende des Zusammenlebens/nachhaltig getrenntes Leben/geborene oder adoptierte Kinder).
5. Erklärung über zusätzliche Einkünfte (z. B. als Selbständiger, Freiberufler, Künstler oder bezahlter Freiwilliger) sowie Kopien aller Belege für diese Einkünfte und die im Zusammenhang mit diesen Einkünften entstandenen Ausgaben.
6. Eine Erklärung über die erhaltenen Unterhaltszahlungen (kein Kindergeld).
7. Der WOZ-Wert der selbst genutzten Immobilie für 2014 (Wertstellungsdatum 1-1-2013).
Der WOZ-Wert wird in der Regel zeitgleich mit dem Grundsteuerbescheid bekannt gegeben.
Wenn im Jahr 2014 eine (eigene) Wohnung verkauft und/oder eine (neue) (eigene) Wohnung gekauft wurde:
- die notarielle(n) Erklärung(en);
- alle Belege für Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder Verkauf, die nicht in dieser Abrechnung enthalten sind (Abschlussprovision, Schätzkosten usw.);
- jede Auszahlung aus einer (zurückgegebenen) Kapitalversicherung.
8. Die im Jahr 2014 gezahlten (Hypotheken-)Zinsen und die Höhe der Schulden zum 31. Dezember 2014 in Bezug auf das selbst genutzte Wohneigentum. In der Regel erstellt der Kreditgeber eine Jahresabrechnung.
9. Der Saldo aller Bankkonten, sowohl zum 1. Januar 2014 als auch zum 31. Dezember 2014. In der Regel stellt die Bank einen Jahresauszug zur Verfügung.
10. Wert der Wertpapierdepots, sowohl zum 1. Januar 2014 als auch zum 31. Dezember 2014 (einschließlich grüner Investitionen, sozialethischer Investitionen, Risikokapitalinvestitionen und kultureller Investitionen, deren Wert gesondert ausgewiesen werden muss). In der Regel legt die Bank eine jährliche Aufstellung vor.
11. Im Jahr 2014 erhaltene Dividenden und davon einbehaltene Dividendensteuer. Die Bank erstellt in der Regel eine Jahresabrechnung.
Wenn es sich um Dividenden aus dem Ausland handelt: Angabe der Dividende und der einbehaltenen Quellensteuer pro ausschüttendem Fonds.
12. Der Saldo der Schulden (sowohl zum 1. Januar 2014 als auch zum 31. Dezember 2014), mit Ausnahme der (Hypotheken-)Zinsen für das in Abschnitt 5 genannte Eigenheim, sowie die entsprechenden Belege.
13. Der Wert sonstiger Vermögenswerte (sowohl zum 1. Januar 2014 als auch zum 31. Dezember 2014), wie z. B. vermietete Immobilien, Forderungen und Anteile an einem ungeteilten Vermögen oder einer Eigentümergemeinschaft (VVE), sowie entsprechende Belege. Bei Immobilien im Ausland: eine Erklärung mit den Adressdaten.
14. Im Falle der Vermietung von Wohnung(en): eine Erklärung über die am 1. Januar 2014 geltende Nettomiete ohne Nebenkosten.
15. Bankauszug, aus dem hervorgeht, dass im Jahr 2014 Zinsen für verschuldete Schenkungen zwischen Eltern/Kindern erhalten/gezahlt wurden.
16. In Bezug auf die Rentenversicherung:
- die Police (einschließlich aller Zusatzblätter und Bedingungen);
- Der Kontoauszug, der die Zahlung der Prämie belegt;
- die Bescheinigung Ihres Rentenversicherungsträgers über die Entstehung Ihrer Rentenansprüche im Jahr 2013 (der sogenannte “Faktor A”).
17. Invaliditätsversicherungsprämien (AOV), die im Jahr 2014 privat gezahlt wurden.
18. Unterhaltszahlungen an einen Ex-Partner im Jahr 2014 (kein Kindesunterhalt) unter Angabe des Namens und der Adresse des/der Unterhaltsempfänger(s) sowie der entsprechenden Belege.
In Bezug auf die Kapitalversicherung:
- die Police (einschließlich aller Zusatzblätter und Bedingungen);
- Die Erklärung über den Wert der Policen (sowohl zum 1. Januar 2014 als auch zum 31. Dezember 2014), die von der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf diese Policen vorgelegt wurde.
20. Die (vorläufigen) Entscheidungen über Betreuungs-, Miet- und Kinderbetreuungsgeld für 2014 und 2015.
21. Alle im Jahr 2014 getätigten Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen (und regelmäßige Spenden an Vereinigungen mit mindestens 25 Mitgliedern).
22. Alle im Jahr 2014 gezahlten Krankheitskosten sowie die entsprechenden Belege. Bitte beachten Sie, dass nur die folgenden Ausgaben noch abzugsfähig sind:
- medizinische und chirurgische Hilfe, mit Ausnahme von Augenlaserbehandlungen;
- Verkehrsmittel (bei Fahrten mit einem anderen Fahrzeug als einem Taxi 0,19 € pro Kilometer);
- Arzneimittel, die auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden;
- andere Hilfsmittel, mit Ausnahme von Sehhilfen zur Unterstützung des Sehens;
- zusätzliche Unterstützung durch die Familie;
- Kosten für verschreibungspflichtige Diät (soweit in der Tabelle der Diätkosten enthalten);
- zusätzliche Kleidung und Bettzeug;
- Fahrtkosten für Patientenbesuche (bei Fahrten mit einem anderen Fahrzeug als dem Taxi 0,19 € pro Kilometer).
Das Finanzamt kann die Originalbelege anfordern, um nachzuweisen, dass diese Ausgaben getätigt wurden.
Nicht absetzbar sind (unter anderem):
- Prämien für Ihre Krankenversicherung
- Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen;
- Scooter;
- Rollstühle;
- Anpassungen an, in oder um eine Immobilie;
- Kosten, die mit dem Selbstbehalt Ihrer Krankenversicherung verrechnet werden.
23. Die Kosten der Ausbildung, wenn es sich um eine Ausbildung für einen neuen Beruf oder zur Verbesserung des derzeitigen Berufs handelt.
24. Für den Lebenshaltungskostenbeitrag von Kindern unter 21 Jahren, die keinen Anspruch auf Studienfinanzierung haben und für die der Elternteil keinen Anspruch auf Kindergeld hat, können unter Umständen Lebenshaltungskostenabzüge vorgenommen werden.
HINWEIS: Dieser Abzug ist mit Wirkung vom 1.1.2015 ausgelaufen.
25. Alle anderen Angelegenheiten und Informationen, die Ihrer Meinung nach für die Erklärung relevant sein könnten.
