Grenzarbeiten mit Deutschland

Das Finanzministerium berichtet dass das Steuerabkommen mit Deutschland in Bezug auf Grenzbauwerke angepasst wird.

Grenzarbeiten

Es handelt sich um Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten, oder um Personen, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten. Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland weist das Recht zur Steuererhebung dem Land zu, in dem die Arbeit tatsächlich verrichtet wird. Das Arbeitsentgelt von Grenzgängern, die von zu Hause aus arbeiten, kann teilweise in ihrem Wohnsitzland und teilweise in ihrem Arbeitsland besteuert werden.

34 Tage

Die Änderung des Steuerabkommens mit Deutschland sieht vor, dass Grenzgänger maximal 34 Tage pro Jahr von zu Hause aus arbeiten dürfen, ohne dass der dieser Tätigkeit zuzurechnende Teil ihres Lohns in ihrem Wohnsitzland besteuert wird. Ein Tag im Homeoffice liegt vor, wenn an einem Tag mehr als 30 Minuten von zu Hause aus gearbeitet wird.

Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Zunächst muss der Staatsrat zu dem Vorschlag Stellung nehmen, und anschließend muss das Parlament die Änderung verabschieden. Ein ähnlicher Prozess muss auch in Deutschland durchlaufen werden.

Diese Änderung bietet keine Lösung für Grenzgänger, die regelmäßig 1 oder 2 Tage im Homeoffice arbeiten. Die Niederlande und Deutschland haben ihre Absicht bekundet, die Gespräche über eine Homeoffice-Regelung fortzusetzen, die auch diese Situation löst. Die Besteuerung in beiden Ländern führt zu Unsicherheit für den Arbeitnehmer hinsichtlich seines Nettoeinkommens und zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Beide Länder halten dies für unerwünscht.

Sozialversicherung

Das Abkommen betrifft ausschließlich die Erhebung von Steuern. Für die Sozialversicherung ist eine europäische Verordnung heranzuziehen. Vor diesem Hintergrund haben die Niederlande und Deutschland ein Rahmenabkommen zur Problematik der Grenzgänger geschlossen. Die Funktionsweise dieses Abkommens beschreiben wir in unserem Artikel Grenzüberschreitendes Telearbeiten.

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