Gesetz zur Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt eingebracht

Im April schrieben wir zum Gesetzentwurf „Wet Arbeidsmarkt in Balans“ (WAB), zu dem eine Online-Konsultation eröffnet worden war. Am 7. November dieses Jahres hat die Regierung den Rechnung der Zweiten Kammer vorgelegt. Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2020. Gleichzeitig wurden die dazugehörigen Durchführungsbeschlüsse zur öffentlichen Konsultation im Internet veröffentlicht.

Viel Kritik

Der Inhalt des Gesetzentwurfs entspricht weitgehend der zur Internetkonsultation vorgelegten Fassung. Die vorgeschlagene Regelung stößt auf heftige Kritik. Zum Beispiel von Seiten der Beratungsabteilung des Staatsrats, das zu einem grundlegenderen und umfassenderen Ansatz zur Lösung dieser Problematik aufruft. Die Gewerkschaften sind der Ansicht, dass das WAB die Flexibilisierung sogar noch beschleunigt. Und auch die politischen Parteien aus dem linken Spektrum haben die entsprechenden Kritikpunkte und Anmerkungen.

Minister Koolmees weist darauf hin, dass die 16 Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet werden müssen.

Geringerer Unterschied zwischen flexibel und fest

Ziel des WAB ist es, es für Arbeitgeber attraktiver zu machen, Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird der sogenannte neunte Kündigungsgrund eingeführt. Derzeit ist eine Kündigung nur möglich, wenn einer der acht gesetzlichen Kündigungsgründe vollständig erfüllt ist. Ab 2020 ist eine Kündigung auch auf der Grundlage einer Kombination dieser Kündigungsgründe möglich.

Außerdem wird bei unbefristeten Arbeitsverträgen eine längere Probezeit möglich. Mit Arbeitnehmern, die direkt einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, kann nun eine Probezeit von maximal zwei Monaten vereinbart werden. Ab 2020 beträgt diese fünf Monate. Während der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich ohne weitere Komplikationen das Arbeitsverhältnis beenden.

Für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag zahlt der Arbeitgeber einen niedrigeren Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Die Differenz zwischen dem niedrigen und dem hohen Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt 5%-Punkte (beträgt der niedrige Beitrag beispielsweise 1%, so beläuft sich der hohe auf 6%). In einigen Fällen muss der Arbeitgeber rückwirkend den hohen Beitrag zahlen. Die Voraussetzungen finden Sie in einem Entscheidungsentwurf.

Übergangsgeld

Arbeitnehmer, die entlassen werden, haben Anspruch auf die Übergangsentschädigung. Dazu müssen sie jedoch mindestens zwei Jahre im Arbeitsverhältnis gestanden haben. Ab 2020 entsteht der Anspruch auf die Übergangsentschädigung bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, und auch die Probezeit wird bei der Berechnung der Übergangsentschädigung berücksichtigt. In diesem Zusammenhang muss die Lohnbegriff angepasst werden.

Bei langfristigen Arbeitsverhältnissen wird der Aufbau der Übergangsentschädigung auf 1/3 des Monatsgehalts pro Dienstjahr gesenkt.

Kleine Unternehmen erhalten eine Entschädigung für die Abfindungen, die sie zahlen, wenn ihr Arbeitsverhältnis aufgrund von Ruhestand oder Krankheit beendet wird. Die (voraussichtlichen) Bedingungen für diese Regelung sind in einem Entscheidungsentwurf.

Die Möglichkeit, Weiterbildungskosten von der Übergangsentschädigung abzuziehen, wird ausgeweitet. Auch zu diesem Thema gibt es eine Entscheidungsentwurf veröffentlicht.

Kette

Die Kettenregelung wird gelockert. Derzeit entsteht kein unbefristeter Vertrag, wenn innerhalb von zwei Jahren maximal drei befristete Verträge nacheinander abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum wird auf drei Jahre verlängert. Für Lehrkräfte, die im Primarbereich aushelfen, gilt eine Ausnahme von der Kettenregelung.

Die Pause innerhalb einer Abfolge von befristeten Arbeitsverträgen kann im Tarifvertrag von 6 auf 3 Monate verkürzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, die maximal 9 Monate pro Jahr ausgeübt werden darf.

Es werden Maßnahmen ergriffen, um die obligatorische Verfügbarkeit von Aushilfskräften zu verhindern. Diese Maßnahmen findest du in einem Entscheidungsentwurf.

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