Gesetz zur Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt (WAB)

Die Regierung Rutte III will den Arbeitsmarkt besser ins Gleichgewicht bringen. In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzentwurf Gesetz zur Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt (WAB) zur öffentlichen Konsultation im Internet veröffentlicht. Den Vorschlag finden Sie auf der Website der Niederländische Regierung. Wir stellen dir hier einige Highlights vor.

Mehr Sicherheit

Die Regierung möchte den Arbeitnehmern mehr Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt bieten. Daher soll es für Arbeitgeber attraktiver werden, Arbeitnehmer unbefristet einzustellen. Zu diesem Zweck wird die Kündigung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsvertrag etwas erleichtert. Es werden Anpassungen bei der Übergangsentschädigung vorgenommen. Außerdem wird die Kettenregelung gelockert.

Zusätzlicher Kündigungsgrund

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen möchte, muss er einen der acht Kündigungsgründe vollständig erfüllen. Das WAB wird eine Kündigung auf der Grundlage einer Kombination der bestehenden acht Kündigungsgründe ermöglichen. Dies wird als neunter Kündigungsgrund bezeichnet. Macht der Arbeitnehmer von diesem Kündigungsgrund Gebrauch, kann er eine zusätzliche halbe Übergangsentschädigung erhalten.

Die Probezeit für unbefristete Arbeitsverträge wird von 2 auf 5 Monate verlängert.

Übergangsgeld

Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag Anspruch auf die Übergangsentschädigung. Auch während der Probezeit.
Bei langer Betriebszugehörigkeit wird die Übergangsentschädigung gekürzt.

Für kleine Arbeitgeber, die ihr Unternehmen aufgrund von Ruhestand oder Krankheit aufgeben müssen, wird es eine Regelung geben, um die Übergangsentschädigung auszugleichen. Der genaue Inhalt dieser Regelung ist noch nicht bekannt. Diese Maßnahme tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, ohne rückwirkende Wirkung.

Kettenregelung

Derzeit ist es möglich, innerhalb von zwei Jahren maximal drei aufeinanderfolgende Verträge abzuschließen, ohne dass dabei ein unbefristeter Vertrag entsteht. Diese Frist wird auf drei Jahre verlängert.

Zudem wird es möglich, die Pause zwischen einer Abfolge von befristeten Verträgen in Tarifverträgen von 6 auf 3 Monate zu verkürzen. Diese Möglichkeit gilt für wiederkehrende Tätigkeiten, die maximal 9 Monate pro Jahr ausgeübt werden können.

Für Vertretungskräfte im Primarbereich wird eine Ausnahmeregelung zur Kettenregelung eingeführt.

Kommentare

Die ersten Reaktionen auf den Gesetzentwurf sind nicht positiv. Laut VNO-NCW Der Vorschlag lässt in dieser Hinsicht erheblich zu wünschen übrig. CNV ist der Ansicht, dass der Vorschlag das Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt weiter stört. Die ABU befürchtet, dass mit dem Gesetzentwurf nicht das vom Kabinett angestrebte Ziel erreicht wird. Das FNV sieht zwar einige Lichtblicke, ist aber auch nicht überwiegend positiv.

Es bleibt also abzuwarten, was nach der Anhörung zum Gesetzentwurf übrig bleibt.

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