Geld aus dem TVL-Programm steht schnell(er) zur Verfügung

Angesichts der Liquiditätsprobleme in vielen von der Corona-Krise betroffenen Branchen wurden einige Maßnahmen ergriffen, damit die Gelder aus dem TVL (Zuschuss für Fixkosten) schneller bei den Unternehmern ankommen. Dazu müssen Sie jedoch selbst aktiv werden!

Feststellung TVL-1

Zunächst eine Warnung. Die Frist für die Beantragung der endgültigen Festsetzung von TVL-1 (Förderzeitraum: Juni bis einschließlich August 2020) läuft am 31. März 2021, Inzwischen wurde diese Frist jedoch bis zum 1. Juni 2021 verlängert.. Wird kein Antrag auf Festsetzung des Zuschusses gestellt oder erfolgt dies zu spät, setzt die RVO den Zuschuss auf null fest. Der gesamte Vorschuss muss dann zurückgezahlt werden.
Ergreifen Sie rechtzeitig Maßnahmen!

Alle Antragsteller für TVL-1 haben von der RVO eine E-Mail mit der Aufforderung erhalten, die endgültige Festsetzung von TVL-1 zu beantragen. Der Antrag wird über das Portal unter www.rvo.nl. Falls du keine E-Mail erhalten hast, ergreife bitte trotzdem umgehend Maßnahmen!

Die Festsetzung von TVL-2 ist bereits jetzt möglich

Seit dem 18. März 2021 ist es möglich, einen Antrag auf endgültige Festsetzung von TVL-2 (Förderzeitraum: 4. Quartal 2020) zu stellen. Über den Großteil der vollständig und korrekt eingereichten Anträge wird innerhalb von 2 bis 3 Wochen entschieden. Wenn Sie also zügig einen Antrag auf Festsetzung von TVL-2 einreichen, erhalten Sie schnell den Förderbetrag (ggf. einschließlich des Zuschlags für das Gastgewerbe oder den Einzelhandel), auf den Sie noch Anspruch haben.

Ein großer Teil der Antragsteller von TVL-2 hat Anspruch auf eine Nachzahlung der Förderung (die RVO schätzt, dass 85% der Antragsteller eine Nachzahlung erhalten werden). Dies liegt daran, dass die Bedingungen der Förderregelung nach der Ausschreibung gelockert wurden. Diese Lockerungen wurden teilweise nicht in den bereits ausgezahlten Vorschüssen berücksichtigt, da sie zunächst von der Europäischen Kommission genehmigt werden mussten (diese Genehmigung wurde erst am 15. März 2021 erteilt).

Derzeit werden keine zusätzlichen Vorschüsse ausgezahlt. Die Erweiterungen werden bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses berücksichtigt.

Antragsfrist für TVL Q1 2021 verlängert

Der Antrag auf TVL-Unterstützung für das erste Quartal 2021 (TVL-3) konnte bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden. Diese Frist wurde verlängert bis 18. Mai 2021 (17:00 Uhr). Aus Liquiditätsgründen ist es natürlich ratsam, den Zuschuss so schnell wie möglich zu beantragen. In der Regel erhalten Sie den Vorschuss dann innerhalb weniger Wochen.

e-Herkenning Stufe 3

Ab dem 12. April 2021 ist für TVL-Anträge „e-Herkenning“ der Stufe 3 erforderlich (derzeit reichen die Stufen 1, 2 und 2+ aus). Stellen Sie sicher, dass Sie, falls erforderlich, rechtzeitig über „e-Herkenning“ der Stufe 3 verfügen.

Bei Anträgen mit DigiD ändert sich nichts.

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