Die Förderregelung für private Ladeinfrastruktur bei Unternehmen (SPRILA) wird ab dem 24. September 2024 zugänglich sein.
42 Millionen Euro
Ziel der SPRILA ist es, Unternehmer dazu anzuregen, Ladeinfrastruktur zu errichten (oder sich diesbezüglich beraten zu lassen). Für die Regelung stehen rund 42 Millionen Euro zur Verfügung, wovon 4,3 Millionen Euro für Konzessionäre des öffentlichen Nahverkehrs und Reisebusunternehmen vorgesehen sind.
Die Kosten für die Beratung und/oder die Anschaffung von Ladeinfrastruktur durch Unternehmer werden bezuschusst.
Stellungnahme
Im Rahmen der Beratungsförderung werden maximal 50% der Kosten für einen externen Berater erstattet, wobei die Obergrenze bei 3.500 € liegt. Der Zuschuss wird pro Ladestation gewährt. Pro (Gruppe von) Antragstellern beträgt der Zuschuss maximal 10.000 €.
Anlage
Der Zuschuss für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur muss im Voraus beantragt werden, es sei denn, der Zuschussbetrag liegt unter 25.000 €. Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr maximal 350.000 € an Fördermitteln beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine zusätzliche Förderung für die Investition in eine stationäre Batterie gewährt werden.
Weitere Informationen zur SPRILA-Regelung findest du auf der Website von RFO. Der Wortlaut der Verordnung wurde im Staatsanzeiger.
SPULA
Es gibt auch eine Förderregelung für öffentlich zugängliche Ladestationen: Förderregelung für die öffentliche Ladeinfrastruktur im Schwerlastverkehr (SPULA). Diese Fördermaßnahme verfügt über ein Budget von 15 Millionen Euro und startet am 1. Oktober 2024.
Weitere Informationen zu dieser Regelung findest du auch auf der Website von RFO. Den Wortlaut dieser Regelung findest du ebenfalls in der Staatsanzeiger.
