Die (vorläufigen) Prozentsätze der festen Erträge für 2025 für Box 3 wurden bekannt gegeben.
Tatsächliche Erträge?
Aber wir werden doch die tatsächlichen Erträge als Einkommen aus Ersparnissen und Investitionen besteuern, oder? Richtig, aber die dafür erforderlichen Rechtsvorschriften können nicht vor dem 1. Januar 2028 in Kraft treten. Und im Übrigen ist auch noch unklar, wie diese Gesetzgebung genau aussehen soll.
Bis dahin sieht das Rechtssystem vor, dass Einkünfte aus Ersparnissen und Kapitalanlagen auf der Grundlage von Pauschalerträgen ermittelt werden. Wenn Sie glauben, dass Ihr tatsächlicher Ertrag niedriger ist, können Sie einen Gegenbeweis erbringen, und es wird nicht mehr als der tatsächliche Ertrag besteuert. Übrigens können Sie diesen Gegenbeweis erst ab Mitte 2025 erbringen. Vorher wird das erforderliche Formular (und die zugrundeliegende Verarbeitung) nicht fertig sein.
Für die Ermittlung der tatsächlichen Rendite sollten bis zur Einführung der neuen Gesetzgebung die vom Obersten Gerichtshof formulierten Grundregeln befolgt werden (siehe unsere Artikel Oberster Gerichtshof lehnt Pauschalabgabe Box 3 erneut ab, Weitere Urteile zu Feld 3 und Ferienhaus teurer durch neue Box 3.
Pauschaler Rückgabesatz
Der pauschale Zinssatz für 2024 ist nun endgültig festgelegt worden. Für Bankeinlagen beträgt er 1,44% (die vorläufige Rendite war 1,03%) und für Schulden 2,61% (die vorläufige Rendite war 2,47%). Die Rendite für andere Vermögenswerte war bereits endgültig: 5,88%.
Für das Jahr 2025 wurden die folgenden pauschalen Renditen festgelegt (bei Bankeinlagen und Schulden handelt es sich um vorläufige Sätze):
- Bankaktiva: 1.44%
- andere Vermögenswerte: 5.88%
- Schulden: 2.62%
Diese (vorläufigen) Pauschalsteuererklärungen werden bei den vorläufigen Einkommensteuerbescheiden für 2025 berücksichtigt.
Für das Jahr 2026 beträgt die pauschale Rendite auf andere Vermögenswerte 5,99%, aber um Haushaltslücken zu schließen, erwägen die Politiker, 1,78% Punkte hinzuzufügen. In diesem Fall würde sich die Pauschalverzinsung auf 7,77% belaufen.
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Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der auf die Einkünfte in Box 3 zu zahlende Satz ändern wird. Dieser Satz lautet 36%.
