Erstattung der Reisekosten der Mitarbeiter

Die Regierung hat in einem Brief der Kammer auf eine Stellungnahme der Stiftung für Arbeitsfragen zur Erstattung von Reisekosten an Arbeitnehmer reagiert.

Gesetzlich vorgeschriebene Mindestpauschale für Reisekosten?

Die Regierung schließt sich dem Grundsatz der Stiftung für Arbeit an: Fahrtkosten für die Arbeit gehören zu den Ausgaben, für die eine angemessene Erstattung geregelt sein muss. Dennoch empfiehlt die Stiftung, keine gesetzliche Verpflichtung für eine Mindestfahrtkostenvergütung einzuführen, sondern die Vereinbarungen über Fahrtkosten(vergütungen) den dezentralen Tarifverhandlungen zu überlassen.

Parkgebühren

Die Stiftung empfiehlt, neben der steuerfreien Reisekostenpauschale von 0,23 € pro Kilometer auch die steuerfreie Erstattung von Parkgebühren zu ermöglichen. Derzeit gelten alle mit der Fahrt verbundenen Kosten (also auch Maut-, Fähr- und Parkgebühren) als in den 0,23 € pro Kilometer enthalten.

Die Regierung weist darauf hin, dass es dem Arbeitgeber freisteht, zusätzlich zu den 0,23 € pro Kilometer steuerfreie Zulagen oder Sachleistungen im Rahmen des „freien Spielraums“ der Arbeitskostenregelung zu gewähren. Dabei kann es sich um eine höhere Kilometerpauschale oder um einen Zuschuss zu den Parkkosten handeln.

Die Regierung verspricht, die Parkgebühren bei der bevorstehenden Überprüfung der Reisekostenpauschale ausdrücklich zu berücksichtigen.

Fahrradverleih

Die Vorschriften zur steuerlichen Anrechnung bei privater Nutzung von Fahrrädern, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen (71 TP3T des Fahrradwerts), führen zu Unklarheiten hinsichtlich Hub-Fahrrädern, Dienstfahrrädern, ÖPNV-Fahrrädern und anderen Leihfahrrädern. Die Regierung weist darauf hin, dass es nicht beabsichtigt ist, die Nutzung solcher Fahrräder zu besteuern. Dies wird im Steuerplanpaket 2026 näher erläutert werden.

Carsharing-Fahrzeuge

Die Regierung sieht keinen Grund, bei Carsharing-Fahrzeugen von den Regeln zur steuerlichen Anrechnung abzuweichen. Carsharing-Fahrzeuge werden unter anderem im Rahmen eines Mobilitätsbudgets zur Verfügung gestellt. Für diese Fahrzeuge gelten die bestehenden steuerlichen Vorschriften für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeuge.

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