Eheverträge und Aufrechnung

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Ich bin Unternehmer und habe einen Ehevertrag abgeschlossen, da wir das unternehmerische Risiko so weit wie möglich begrenzen wollen. Wir müssten daher unsere Einkünfte jährlich miteinander verrechnen, haben dies aber eigentlich nie getan. Welches Risiko birgt das?

Sie laufen Gefahr, dass Sie im Falle einer Scheidung das Vermögen so aufteilen müssen, als ob Sie in Gütergemeinschaft verheiratet wären. Sie können dies verhindern, indem Sie die Aufrechnung nachträglich erstellen (lassen) und gemeinsam mit Ihrem Ehepartner unterzeichnen.

Wie sieht es genau aus? Die meisten Eheverträge enthalten die Vereinbarung, dass die Einkünfte regelmäßig verrechnet werden müssen. Wenn die Ehegatten keine Verrechnung vornehmen, wird davon ausgegangen, dass das Vermögen aus Einkünften gebildet wurde, die hätten verrechnet werden müssen. Im Grunde läuft es dann darauf hinaus, dass das Vermögen so aufgeteilt werden muss, als handele es sich um eine Gütergemeinschaft.

Achtung! Ganz oben auf den Listen der Top 10 der stressigsten Ereignisse steht die Scheidung. Laut Zahlen des CBS liegt die Scheidungsrate bei 38. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Angelegenheiten gut geregelt haben, auch wenn derzeit noch alles in bester Ordnung ist.

Tipp: Vermeiden Sie Streitigkeiten. Lassen Sie Ihren Steuerberater regelmäßig die periodische Abrechnung erstellen und unterzeichnen Sie diese. Damit setzen Sie und Ihr Partner die periodische Abrechnung um.

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