Die Regelung für Kleinunternehmen (KOR ) in der Mehrwertsteuer

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Mit Wirkung vom 1. Januar 2020[1] Die Regelung für Kleinunternehmen in der Mehrwertsteuer (KOR) wird durch eine neue Regelung ersetzt. Mit der “derzeitiger KOR” bezieht sich im Folgenden auf die bis zum 31. Dezember 2019 geltende Regelung. Die neue Regelung wird im Folgenden als “neue KOR”.

Derzeitiges KOR

Die derzeitige Regelung für Kleinunternehmen besteht aus zwei Regelungen:

  • die Ermäßigung des MwSt.-Saldos[2];
  • die Befreiung von administrativen Verpflichtungen[3].

Die Ermäßigung des MwSt.-Saldos gilt von Rechts wegen. Sie muss nicht (im Voraus) beantragt werden. Die Anwendung der KOR kann innerhalb des Zeitraums der MwSt-Erklärung bearbeitet werden[4]. Die genaue Funktionsweise des derzeitigen KOR wird in diesem Vermerk nicht beschrieben.

Unternehmer, die strukturell in vollem Umfang unter die derzeitige KOR fallen, können bei der Steuerverwaltung beantragen, von den Verwaltungspflichten befreit zu werden. Wird diesem Antrag stattgegeben, so erlässt das Finanzamt einen entsprechenden Bescheid.

Ein Unternehmer, der von administrativen Pflichten befreit ist:

  • in den Ausgangsrechnungen keine Mehrwertsteuer ausweist;
  • ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt;
  • Gibt keine Mehrwertsteuererklärungen ab.

Die derzeitigen KOR gelten nur für in den Niederlanden ansässige oder niedergelassene[5]:

  • natürliche Personen;
  • Personengesellschaften, an denen nur natürliche Personen beteiligt sind.

Neue KOR

Die neue KOR ist keine Senkung des MwSt.-Saldos, sondern eine Freistellung der Mehrwertsteuer[6]. Mit dieser Befreiung ist automatisch die Befreiung von administrativen Verpflichtungen verbunden[7].

Die Befreiung gilt nicht für Lieferungen an den Unternehmer:

  • wenn die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft erfolgt[8];
  • die die Voraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb erfüllen[9];
  • sowie für die Lieferung von unbeweglichen Sachen, die der Unternehmer in seinem Betrieb verwendet hat.

REMEMBER: In diesen Fällen muss der Unternehmer selbst tätig werden, um die korrekten MwSt.-Beträge rechtzeitig abzuführen!

REMEMBERDer Unternehmer, der die neuen KOR anwendet (und dadurch von administrativen Verpflichtungen befreit wird), ist jedoch verpflichtet:

  • Kopien der von ihm (oder in seinem Namen von seinem Kunden) ausgestellten Rechnungen aufzubewahren (natürlich um die Überprüfung der Umsatzschwelle zu ermöglichen)[10];
  • die Rechnungen aufzubewahren, die er von den Lieferanten erhalten hat (um die Revisionsregeln anzuwenden, sobald die KOR nicht mehr angewendet werden).

Unternehmer, die in einem Kalenderjahr in den Niederlanden einen Umsatz von nicht mehr als 20.000 € erzielen, können sich für die Anwendung der neuen KOR entscheiden.

Ein Unternehmer, der sich nicht für die Anwendung der KOR entscheidet, muss selbstverständlich alle mehrwertsteuerlichen Pflichten erfüllen.

Die neue KOR gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, die:

  • befinden sich in den Niederlanden;
  • nicht in den Niederlanden ansässig sind, aber eine ständige Niederlassung in den Niederlanden haben[11].

Folglich können sich auch BVs, Stiftungen und Vereine (u.a.), deren Umsatz unter dem Schwellenwert bleibt, für die Anwendung der neuen KOR entscheiden.

Ein Immobilienvermieter, der die neuen KOR anwendet, kann nicht für mehrwertsteuerpflichtige Mieten optieren[12].

Ein Unternehmer, der die neuen KOR anwendet, kann bei der Einfuhr von Gegenständen nicht von der Option der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft Gebrauch machen[13]. Jede anhängige Bewilligung wird mit der Entscheidung für die neuen KOR widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Abfertigung der einzuführenden Waren beim Zoll zu entrichten ist.

Ein Unternehmer, der sich für die Anwendung der neuen KOR[14]:

  • in den Ausgangsrechnungen keine Mehrwertsteuer ausweist;
  • ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt;
  • Gibt keine Mehrwertsteuererklärungen ab.

Mit der Einführung der neuen KOR entfällt die Möglichkeit, Jahreserklärungen abzugeben. Der Erklärungszeitraum für die Mehrwertsteuer ist das Kalenderquartal. Dies kann auf den Kalendermonat geändert werden:

  • auf Antrag des Unternehmers (in der Regel im Zusammenhang mit erwarteten Erstattungen);
  • durch die Steuerbehörden: wenn der Unternehmer seinen Mehrwertsteuerpflichten nicht nachkommt.

Umsatz

Der Umsatz für die Umsatzgrenze von 20.000 € der neuen KOR ist die Summe der Entgelte für alle vom Unternehmer gezahlten Entgelte[15]:

  • in den Niederlanden durchgeführt[16], Mehrwertsteuerpflichtige (abgesehen von der Anwendung der KOR) Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen (HINWEIS: auch bei Anwendung des 0%-Satzes und/oder bei Verlagerung der Mehrwertsteuererhebung auf die Kunden)[17];

Bei Lieferungen von Gegenständen, bei denen die Mehrwertsteuer aus der Gewinnspanne bezahlt wird[18], Für die KOR wird nur die Gewinnspanne als Umsatz gezählt.[19].

  • die folgenden freigestellten[20] Errungenschaften:
    • Lieferungen von Grundstücken (die nicht im Unternehmen des Unternehmers genutzt werden);
    • Vermietung von Immobilien;
    • Lieferungen und Dienstleistungen von Zahlungsmitteln und Wertpapieren;
    • Finanzdienstleistungen;
    • (Rück-)Versicherungsdienstleistungen;

es sei denn, diese Leistungen stehen im Zusammenhang mit anderen Handlungen.

Die Lieferung von Waren, die der Unternehmer in seinem Unternehmen verwendet, wird nicht als Umsatz berücksichtigt.[21]:

  • unbewegliches Vermögen;
  • bewegliches Vermögen, das der Unternehmer für Zwecke der Einkommen- oder Körperschaftsteuer abschreibt (oder abschreiben könnte, wenn er einer solchen Steuer unterliegt).

Überprüfung

Da es sich bei der neuen KOR um eine Mehrwertsteuerbefreiung handelt, gelten bei der An- und Abmeldung für die neue KOR sowie bei der Beendigung der neuen KOR aufgrund des Überschreitens der Umsatzschwelle die Änderungsregeln[22].

Eine Revision wird nicht vorgenommen (sowohl in den Fällen, in denen die Mehrwertsteuer zu entrichten wäre, als auch in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung besteht), wenn:

die Veränderung des Vorsteuerabzugs in dem betreffenden Haushaltsjahr weniger als 10% der abgezogenen Mehrwertsteuer beträgt[23] oder

Nur wenn die Berichtigung durch die Anmeldung oder Beendigung der neuen KOR verursacht wird, entfällt die Berichtigung auch, wenn die im Rahmen der Berichtigungsregelung zu zahlende oder zu erhaltende Mehrwertsteuer weniger als 500 € beträgt[24].

An- oder Abmeldung für das neue KOR

Die neue KOR gilt nicht von Rechts wegen. Unternehmer, die unter die Befreiung fallen wollen, müssen einen Antrag bei den Steuerbehörden stellen. Und Unternehmer, die nicht mehr unter die neue KOR fallen wollen, können sich dagegen entscheiden.

Registrieren Sie sich

Das Antragsformular für den neuen KOR ist auf der Website der Steuerverwaltung verfügbar: Formular Umsatzsteuermeldung KOR.

Die Anmeldung ist zu Beginn eines Steuerzeitraums möglich. Die Meldung muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Zeitraums bei der Steuer- und Zollverwaltung eingegangen sein.[25]. Die neuen KOR können NICHT rückwirkend angewendet werden!

REMEMBER: Diese 4-Wochen-Frist gilt auch bei der Gründung eines Unternehmens. Die Anmeldung muss dann spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Unternehmens erfolgt sein.

Die neuen KOR gelten auf unbestimmte Zeit (zur Möglichkeit des Opt-out siehe unten), müssen aber mindestens 3 Jahre lang angewendet werden[26].

Es ist daher sorgfältig abzuwägen, ob die Entscheidung für die neue KOR zumindest in diesen drei Jahren nicht zu Komplikationen führen wird, z. B. weil:

  • auf Investitionen kann die Mehrwertsteuer während dieser 3 Jahre nicht abgezogen werden;
  • ein Unternehmer, der die neuen KOR anwendet, kann sich nicht dafür entscheiden, eine Immobilie mit Mehrwertsteuer belegen zu lassen[27] (Dieser Unternehmer erfüllt nämlich nicht die in diesem Zusammenhang geltende Bedingung, dass das zu erwerbende Grundstück für 90% oder mehr für Leistungen verwendet wird, für die der Vorsteuerabzug möglich ist).

Natürlich endet die Anwendung der Steuerbefreiung auch innerhalb dieser drei Jahre, wenn die Umsatzschwelle in einem Kalenderjahr überschritten wird. Die Steuerbefreiung gilt nicht für die Lieferung des Gegenstands oder die Dienstleistung, die zur Überschreitung geführt hat, und für alle nachfolgenden Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen.

REMEMBERDie Natur der Mehrwertsteuer bringt es mit sich, dass der Unternehmer, der die Umsatzschwelle überschreitet, selbst die Initiative ergreifen muss - unter Androhung von Strafen -, um die geschuldete Mehrwertsteuer zu entrichten, sowie alle mit der Mehrwertsteuer verbundenen administrativen Verpflichtungen zu erfüllen, aber natürlich auch die Revisionsvorschriften (siehe oben)!

Ein Unternehmer kann sich nicht für die Anwendung der neuen KOR innerhalb von 3 Jahren nach Überschreiten der Umsatzschwelle entscheiden.

Abbestellen

Die Abmeldung von den neuen KOR sollte mit dem Abmeldeformular erfolgen, das ebenfalls auf der Website der Steuerverwaltung zu finden ist: Formular Benachrichtigung Kündigung KOR.

Obwohl der Gesetzestext dies nicht ausdrücklich vorsieht, geht aus der Erläuterung hervor, dass das Opt-out auch für die KOR mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Enddatum erfolgen muss.

Nach dem Opt-out kann die Anwendung der neuen KOR 3 Jahre lang nicht gewählt werden.[28].

Übergangsregelung[29]

Unternehmer, die die neuen KOR ab dem 1. Januar 2020 in Anspruch nehmen wollen, müssen dies tun (abweichend von der gesetzlichen Frist von 4 Wochen) bis spätestens 20. November 2019 Meldung an die Steuerbehörden. Erfolgt die Meldung verspätet, treten die neuen KOR später in Kraft:

  • Notifizierung am 13. August 2019: Die neuen KOR treten am 1. Januar 2020 in Kraft;
  • Notifizierung am 17. Dezember 2019: neue KOR treten am 1. April 2020 in Kraft (für den 1.e Quartal 2020 gelten die normalen MwSt-Vorschriften);
  • Anmeldung am 2. März 2020 (innerhalb der 4 Wochen vor dem 1. April 2020): neue KOR treten am 1. April 2020 in Kraft (vor dem 1.e Quartal 2020 gelten die normalen MwSt-Vorschriften);
  • Notifizierung am 21. März 2020: neue KOR treten am 1. Juli 2020 in Kraft (für den 1.e und 2e Quartal 2020 gelten die normalen MwSt-Vorschriften).

 

Bei Unternehmern, die bis zum 1. Januar 2020 von den Verwaltungspflichten befreit sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Meldung für die neuen KOR vorgenommen haben (für sie gilt die neue KOR automatisch).

Unternehmer, die dies nicht wünschen, müssen sich bis spätestens 4 Wochen vor dem 1. Januar 2020 beim Finanzamt abmelden.

Diejenigen Unternehmer, die sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben, unterliegen den neuen KOR. Sie können jedoch vor dem 1. Januar 2023 (d. h. innerhalb der Frist von drei Jahren nach dem automatischen Inkrafttreten der neuen KOR für sie) von der neuen KOR abweichen.

Unternehmer, die von administrativen Pflichten befreit wurden, die aber wahrscheinlich die Bedingungen für die neuen KOR im Jahr 2020 nicht erfüllen werden, gelten nicht als Antragsteller für die neuen KOR. Bei diesen Unternehmern wird davon ausgegangen, dass sie selbst einen Antrag auf Aufforderung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen stellen.

Dies betrifft (insbesondere) Unternehmer mit einem MwSt.-Saldo innerhalb der Grenzen der geltenden KOR, aber mit einem Umsatz von mehr als 20.000 € pro Kalenderjahr.

 

 

 

[1] Der Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1968 (Gesetz zur Modernisierung des Kleinunternehmertums), Nr. 35 033. wurde im Amtsblatt (Nr. 2018, 511) am 19. Dezember 2018 veröffentlicht.

[2] Section 25 Turnover Tax Act 1968 und Section 24 - 25a Turnover Tax Implementing Order 1968.

[3] Artikel 25(3) Turnover Tax Act 1968, in Verbindung mit Artikel 25 der Turnover Tax Implementing Order 1968.

[4] Gemäß Artikel 24 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1968 kann in den Steuererklärungen eine vorläufige Kürzung vorgenommen werden, die nach Ablauf des Kalenderjahres mit der endgültigen Kürzung verrechnet wird.

[5] Der Oberste Gerichtshof hat am 8.2.2019, Nr. 17/04018 (ECLI:NL:HR:2019:194) entschieden, dass für einen Vermieter eines niederländischen Ferienhauses, der außerhalb der Niederlande wohnt (in diesem Fall ging es um einen in Deutschland ansässigen Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden), das Ferienhaus nicht als Betriebsstätte in den Niederlanden gilt. Infolgedessen ist der außerhalb der Niederlande ansässige Vermieter nicht in den Niederlanden ansässig und die KOR kann nicht angewendet werden. Auch die neue KOR setzt voraus, dass der Unternehmer in den Niederlanden wohnhaft oder niedergelassen ist.

[6] Die neue KOR wird ab dem 1. Januar 2020 in einem völlig neu formulierten § 25 des Umsatzsteuergesetzes 1968 geregelt. Soweit in dieser Denkschrift für die alte KOR auf diesen § 25 Bezug genommen wird, wird auf den bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Text Bezug genommen. Wo in dieser Denkschrift für die neue KOR auf diesen § 25 verwiesen wird, wird auf den ab 1. Januar 2020 geltenden Text verwiesen.

[7] Section 25(5) Turnover Tax Act 1968.

[8] Gemäß Section 12(2), (3) und (5) des Turnover Tax Act 1968.

[9] Im Sinne von § 17f UStG 1968. Gemäß Artikel 1a Absatz 2 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes 1968 kommt die Abgabe für den innergemeinschaftlichen Erwerb von ausschließlich umsatzsteuerbefreiten Unternehmern nur dann zum Tragen, wenn der Unternehmer im laufenden oder vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 10.000 € erworben hat. Dieser Schwellenwert gilt nicht für den Erwerb von neuen Beförderungsmitteln und/oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

[10] Die Verpflichtung aus Abschnitt 35c des Umsatzsteuergesetzes von 1968.

[11] Eine in den Niederlanden gelegene Ferienwohnung ist keine Betriebsstätte (Oberster Gerichtshof 8. Februar 2019, Nr. 17/04018; ECLI:NL:HR:2019:194).

[12] Dies wird in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b) unter Nummer 5 eingefügt.o Umsatzsteuergesetz 1968.

[13] Zu diesem Zweck wird in Abschnitt 23 des Umsatzsteuergesetzes 1968 ein neuer Absatz 5 eingefügt.

[14] Section 25(4) Turnover Tax Act 1968.

[15] Section 25(2) Turnover Tax Act 1968.

[16] Es kommt darauf an, wo sich der Ort der Lieferung oder der Dienstleistung für Zwecke der Mehrwertsteuer befindet! Diese Doktrin wird in diesem Vermerk nicht weiter erläutert. Die Begründung des Gesetzentwurfs enthält zwei erläuternde Beispiele.

[17] Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine mehrwertsteuerpflichtige Lieferung, die in den Niederlanden erfolgt. Dies liegt daran, dass der Ort dieser Lieferung in den Niederlanden liegt (wo die Beförderung der Waren beginnt), die Mehrwertsteuer jedoch nach dem Satz 0% berechnet wird.

[18] Dies wird auf Seite 22 der Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfs erläutert. Die Regelung für Reisebüros und die Differenzbesteuerung für Gebrauchtwaren, Kunst, Antiquitäten und Sammlerstücke.

[19] Der Gerichtshof (29. Juli 2019, Nr. C388-18) hat kürzlich entschieden, dass Deutschland gegen EU-Recht verstößt, wenn es bei der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nur die Gewinnspanne berücksichtigt. Nach Auffassung des Gerichtshofs sollte der Umsatz auf der Grundlage aller Beträge ermittelt werden, die der Wiederverkäufer erhält oder erhalten wird.

[20] Andere steuerbefreite Umsätze werden nicht berücksichtigt.

[21] Artikel 25(3) Umsatzsteuergesetz 1968.

[22] Artikel 13, 13a und 14 der Durchführungsverordnung über die Umsatzsteuer 1968.

[23] Artikel 13 Absatz 4 der Durchführungsverordnung zur Umsatzsteuer 1968.

[24] Dies wird in die Ministerialverordnung aufgenommen.

[25] Diese Vier-Wochen-Frist ist in Abschnitt 25 Absatz 6 des Umsatzsteuergesetzes von 1968 ausdrücklich erwähnt.

[26] Section 25(7) Turnover Tax Act 1968.

[27] Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a) Nummer 2o Umsatzsteuergesetz 1968.

[28] Section 25(7) Turnover Tax Act 1968.

[29] Artikel III des Gesetzes zur Modernisierung des Kleingewerbes.

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