Fördermittel für emissionsfreie Firmenwagen wieder aufgefüllt

Bis einschließlich 31. Dezember 2024 können Unternehmer und gemeinnützige Organisationen einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen emissionsfreien Firmenwagens beantragen. Da die dafür vorgesehenen Mittel aufgebraucht waren, hat die Regierung die verfügbaren 30 Millionen Euro Ende Juli verdoppelt.

SEBA

Es handelt sich hierbei um die Förderregelung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge (SEBA), über die wir in unserem Artikel berichten Förderprogramm für emissionsfreie Firmenfahrzeuge (SEBA). Durch diese Aufstockung wird der Fonds wahrscheinlich nicht leer werden, sodass es sich auch gegen Ende des Jahres noch lohnt, einen Zuschuss zu beantragen. Die RVO hält auf ihrer Website täglich darüber, für welchen Teil des Förderfonds Förderanträge eingegangen sind, zurückgezogen oder abgelehnt wurden.

ACHTUNG: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor der Kaufvertrag endgültig unterzeichnet wird.

Unternehmer haben in der Regel auch Anspruch auf den Umweltinvestitionsabzug (MIA). Dazu muss die Investition innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags bei der RVO angemeldet werden. Der MIA muss anschließend in der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht werden.

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